Corona-Hilfen für Kliniken

23.02.2021

Corona belastet unsere Krankenhäuser gerade dann, wenn es wenig intensivmedizinisch betreute Corona-Patienten gibt. Denn für die Versorgung auch weniger Patienten müssen ganze Stationen für diese Patienten freigeräumt und damit auf „Umsätze“ verzichtet werden, erklärt CDU-Ratsfrau Elisabeth Pier, Mitglied im Aufsichtsrat des Städtischen Krankenhauses Kiel.

Außerdem ist es wegen des extrem hohen Aufwands bei der Versorgung von Corona-Patienten erforderlich, Pflegepersonal freizusetzen, damit eine auch nur geringe Anzahl von Corona-Patienten versorgt werden kann. Beides geschieht in den Städten - so auch in Kiel- unabhängig von der tatsächlichen Inzidenz. Eine Corona-Hilfe als Freihalteprämie erhalten die Kliniken allerdings nur, wenn die 7-Tages-Inzidenz in einem Land- oder Stadtkreis über 70 je 100.000 Einwohner liegt und gleichzeitig die Quote frei verfügbarer Intensivbetten unter 25% gesunken ist.

Niedrige Inzidenzzahlen werden angestrebt, aber Krankenhäuser in einem Gebiet mit niedriger Inzidenz, wie derzeit in Kiel, werden auf Grund der geltenden Vergütungsregeln des Bundes für zur Verfügung gestellte freie Betten und entsprechendes Versorgungspersonal nicht entsprechend entschädigt und damit finanziell in die Verschuldung getrieben. Kommunale Krankenhäuser belasten damit zusätzlich die sie tragenden Kommunen.

Hier gilt es dringend, die Regeln praxisnah anzupassen, mahnt Ratsfrau Pier und freut sich, dass der Antrag der CDU-Ratsfraktion, den Kieler Oberbürgermeister aufzufordern, sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass den Krankenhäusern eine realitätsnahe Vergütung für das Corona-bedingte Vorhalten von Klinikkapazitäten gezahlt wird und die Beschränkung auf Leistungen nur bei hoher Inzidenz aufgehoben wird, einstimmig beschlossen wurde.

Nur so können eine flächendeckende Krankenhausversorgung weiterhin garantiert werden und Krankenhaus-Insolvenzen vermieden werden, fasst Ratsfrau Pier abschließend zusammen.