Videoüberwachung auf dem Bahnhofsvorplatz

20.02.2020

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob auf dem Vorplatz des Kieler Hauptbahnhofes eine Videoüberwachung, z.B. nach Elmshorner Vorbild, eingerichtet werden kann.

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Begründung:

Die Schlägerei am 20.01.2020 am Taxistand vor dem Kieler Hauptbahnhof gibt einmal mehr Anlass, über eine Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes nachzudenken.

Eine Aufzeichnung der Vorgänge hätte dazu beigetragen, unmittelbar nach der Tat Helligkeit in das Dunkel verschiedener Tatbeteiligungen zu bringen.

Darüber hinaus würde eine Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes das Konzept „Kieler Hauptbahnhof und Umfeld“ im Sinne der Sicherheit, bzw. zur Vermeidung von Angsträumen, aber auch als sicherheitstechnische Ergänzung der Videoüberwachung im Bahnhofsgebäude, sinnvoll komplettieren.

Zum einen hätte diese grundsätzlich eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter, zum anderen trägt die Videoüberwachung nicht nur an Bahnhöfen nachweislich dazu bei, Täter erfolgreich zu ermitteln. Auch können Videoaufzeichnungen Opfern, z.B. bei einer aus einer Gruppe heraus erfolgten Körperverletzung helfen, die einzelnen Tatbeiträge zu identifizieren, was sich aus der polizeilichen Erfahrung heraus immer wieder als sehr schwierig darstellt, um Folgekosten einklagen zu können.