Super-Wohn-Märkte

21.03.2019
  1. Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für großflächigen Einzelhandel ist, wenn möglich, mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass oberhalb der Handelsnutzung mindestens ein Geschoss Wohnen oder andere Gemeinbedarfsnutzungen wie Kindertagesstätten zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für Bebauungspläne, die durch einen Vorhabenträger initiiert werden.
  2. Zusätzlich ist vertraglich sicherzustellen, dass die Stellplatzanlage des Handelsbetriebes nach den Öffnungszeiten der Allgemeinheit unentgeltlich zum Parken angeboten wird.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang und wo es möglich ist, durch Aufstocken von Supermärkten, Discountern und Baumärkten im Stadtgebiet zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit den Eigentümern ist Kontakt aufzunehmen, um deren Bereitschaft zu erkunden, diese Möglichkeit zur baulichen Weiterentwicklung zu prüfen und die Vorteile einer Aufstockung darzustellen.

Link zum Ratsinformationssystem


Begründung:

Insgesamt 16 Verbände der Bau- und Immobilienbranche haben eine Studie an der Technischen Universität Darmstadt und dem Techel-Institut in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten durch Anpassung der Baunutzungsverordnung und des Bauordnungsrechts zu prüfen, damit Nicht-Wohngebäude zu Wohngebäuden werden können.

Allein auf den Flächen von Discountern und anderen Einzelhandelsgeschäften könnten lt. Studie unter Erhaltung der Verkaufsfläche bundesweit 400.000 Wohnungen entstehen; auf Dächern von Büro- und Verwaltungsgebäuden wäre sogar Platz für 560.000 Wohnungen.

Diese Möglichkeiten sind auch für die Landeshauptstadt Kiel zu prüfen, um neuen Wohnraum zu schaffen.