Wie Kiels Baudezernentin Doris Grondke im Artikel „Geld ist knapp; Geld für Sozialwohnungen fehlt“ der Kieler Nachrichten vom 08.07.2024 richtig sagt, brauchen Investoren Planungssicherheit. Doch in wieweit sich Investoren auf die Zusagen der Dezernentin verlassen können, wird sich entscheiden, nachdem klar ist, welche Projekte des Sozialdezernenten Gerwin Stöcken in die Vorhabenliste der Stadt Kiel aufgenommen werden, so der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Jan Wohlfarth.
Denn auch wenn die Fördertöpfe für Sozialwohnungsbau des Landes Schleswig-Holstein für 2024 leer sind, stehen für 2025 wieder Fördergelder zur Verfügung. Jedoch müssen nun alle neuen Förderanträge für 2025 nicht nur die neuen Förderungsschwerpunkte für die Landesförderung im Mietwohnungsbau erfüllen, sie müssen auch mit einer aktuellen Stellungnahme und einem Erstvermerk der ARGE // eV (Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.) versehen priorisiert werden.
Es wird sich also zeigen, in wieweit die beiden genannten Dezernenten verlässliche Partner sind und welchem Projekt sie am Ende den Vorrang geben. Denn die geforderte Förderungsquote von maximal 70 % der Wohneinheiten, die Obergrenze von maximal 80 geförderten Wohnungen im Projekt sollten doch aktuell alle Neubaumaßnahmen erfüllen. Es ist also keinesfalls so, dass es kein Geld vom Land für den Mietwohnungsbau gibt, schließlich hat das Land in den letzten beiden Jahren fast 4.000 Wohnungen gefördert, die Spielregeln haben sich einfach verändert, so Jan Wohlfarth abschließend.
Empfehlen Sie uns!