Sozialer Wohnungsbau: Anpassung des Bebauungspläne wäre geboten gewesen

22.12.2021

Ob Stadt 30% der Fläche für Sozialwohnungen erfüllt ist höchst fraglich.

Die Kooperation argumentiert, die Bauleitplanung zur Hörn datiere aus den 90er-Jahren und der Grundsatzbeschluss zu Flächen für sozialen Wohnungsbau aus 2013. Die Rahmenplanung zur Hörn ist jedoch aus 2019. Offenbar haben die Kooperation und der Oberbürgermeister sechs bzw. mindestens 19 Jahre verstreichen lassen und das Baurecht nicht an die aktuellen Beschlüsse angepasst. Die Zeit für die Anpassung wäre vorhanden gewesen. Bei der hohen Anzahl an Wohnungen an der Hörn wäre die Anpassung an die aktuellen Beschlüsse sogar geboten gewesen. Das wurde jahrelang versäumt.

Mit den Beschlüssen „Fortschreibung des Kieler Wohnungsmarktkonzeptes 2007“ Drucksache 0267/2013, der dazu ergänzenden Geschäftliche Mitteilung Drucksache 0553/2013 und der „Kriterienliste für Vorhabenträger zur Wohnbaulandentwicklung“ Drucksache 0991/2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, dass 30% der Wohnfläche sozialer Wohnungsbau sein sollen. Nicht 30% der Wohnungen.
Oberbürgermeister und Kooperation rechnen uns jedoch nur die Anzahl der Sozialwohnungen vor. Ich gehe davon aus, dass sozial geförderte Wohnungen im Schnitt kleiner sind als höherpreisige Wohnungen. An der Hörn entstehen zum Beispiel viele kleine Studentenappartements. Daher ist davon auszugehen, dass oftmals die 30% der Fläche für sozialen Wohnungsbau nicht erfüllt werden können, sondern höchstens ein Anteil von 30% der Wohnungen. Das wurde aber in den Grundsatzbeschlüssen so nicht beschlossen. Damit sind wir an der Hörn, aber wohl auch in anderen Bauprojekten, von den beschlossenen 30% der Fläche für Sozialwohnungen entfernt.

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