Sitzungsort der Ratsversammlung

17.09.2020

Das Büro des Stadtpräsidenten wird beauftragt, die Ratssitzungen während der Covid-19-Pandemie an einen alternativen Sitzungsort, der die Einhaltung der Abstandsregeln für alle ermöglicht, zu verlegen. Die aus epidemiologischer Sicht notwendigen Rahmenbedingungen, wie ausreichender Abstand und Belüftungsmöglichkeiten auch in der kalten Jahreszeit, sind umzusetzen.

Als Tagungsorte sind städtische Gebäude wie z.B. Sporthallen, die Oper, das Schloss, aber auch nichtstädtische Möglichkeiten wie die „Wunderino-Arena“ zu prüfen. Mehr Platz bietet neben Einhaltung der Abstandsregeln auch die Chance, die Arbeitsmöglichkeiten der Ratsmitglieder wieder zu normalisieren. Dabei ist auch ein Arbeitsplatz je Fraktion bereitzustellen. Das Ziel ist, dass die November-Sitzung der Ratsversammlung bereits an einem alternativen Standort stattfindet.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die Landeshauptstadt mit Ihren Sitzungen der Ratsversammlung, der Ausschüsse und der Gremien eine Vorbildrolle. Das gilt umso mehr, weil gerade in der kalten Jahreszeit die Durchlüftung des Ratssaales nicht zu gewährleisten ist. Beispielhaft seien andere Kommunen in Schleswig-Holstein genannt, die bereits Ausweichtagungsorte haben:

Die Lübecker Bürgerschaft tagt in der Musik- und Kongresshalle

Die Ratsversammlung Neumünster tagt in den Holstenhallen
Der Senat in Rendsburg tagt im Arsenal
Die Stadtvertretung Norderstedt tagt in der TriBühne
Die Sicherstellung der Abstandsregeln und damit der Schutz der Gesund der Ratsmitglieder und der Verwaltungsmitarbeiter*innen und die Vorbildfunktion für die städtische Gesellschaft bei der Einhaltung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie dürfen nicht aus Kostengründen oder aus organisatorischen Gründen ignoriert werden.