Räumlich von der Fahrbahn getrennte Radwege an stark befahrenen Straßen

16.11.2023

Die Verwaltung wird beauftragt an Straßen, die aufgrund derherrschenden Verkehrsstärken sowie mit Schwerlast- und/oder Linienbusverkehren, nach RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen)eine Fahrbahnbreite von 6,50 m empfohlen wird und eine beidseitige Schutzstreifenbreite von mind. 1,50 m nicht eingehalten werden kann, Radwege aus Sicherheitsgründen, aber auch zur Erhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs, nicht auf die Fahrbahn zu verlegen.

Beschluss: abgelehnt