Für die Umgestaltung der bisher brachliegenden Grünfläche Ecke Bustorfer Weg / Grönhorst im Meimersdorf wird im Haushalt 2024 sowohl für die Herrichtung der erforderlichen Flächen, sowie für die Anschaffung von ersten Elementen (z.B. überdachter Sitzbereich, Sport- und Fitnessgeräte, Himmelsschaukel) ein Betrag von 25.000 Euro eingestellt, der dem Teilplan 366 Herrichtung/Sanierung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen entnommen wird. Damit soll eine Umsetzung des geltenden Bebauungsplan Nr. 853, 1. Änderung (03.12.2002) erfolgen.
Sachverhalt/Begründung
Die o.g. Grünfläche soll zukünftig im Rahmen der Quartiersentwicklung zu einem Ort der Begegnung mitten im Ortskern von „Neumeimersdorf“ entwickelt werden. Im Gegensatz zum „alten Dorfkern“ fehlt es hier an solch einem zentralen Ort, der von allen Bevölkerungsteilen genutzt werden kann. Lediglich ein Spielplatz für Kinder wurde bisher errichtet.
Während eines „Runden Tisches“ wurden im November 2023 mit verschiedenen Institutionen Wünsche / Ideen für eine Nutzung entwickelt, die sowohl inklusive, als auch kinder- und jugendorientierte Bestandteile enthält. Aber auch für junge und ältere Erwachsene sollen Elemente enthalten sein. Der direkt angrenzende Jugendtreff könnte die Fläche ebenfalls mitnutzen.
Im Rahmen von „Gemeinsam Kiel gestalten“ erhält der Kommunalverein Meimersdorf in 2024 die Finanzierung eines Boule-Platzes. Damit besteht in 2024 die Gelegenheit, diese Fläche zum zentralen Ort für alle „Neumeimersdorfer“ zu entwickeln, so wie es der B-Plan von 2002 vorsieht. Dies konnte durch mittlerweile aufgelöste Eigentümerkonflikte bisher nicht erfolgen.
Die mit diesem Antrag einzustellenden Mittel dienen sowohl der Herrichtung der erforderlichen Flächen, sowie der Anschaffung von ersten Elementen (z.B. überdachter Sitzbereich, Sport- und Fitnessgeräte, Himmelsschaukel).
Verweis auf eine Stellungnahme der Verwaltung vom 30.01.2023 zu einer Anfrage des Ortsbeirates vom 21.12.2022 (Auszug):
„Die Festsetzung des geltenden Bebauungsplanes Nr. 853 – 1. Änderung (rechtskräftig seit dem 3.12.2002) setzt für die Freifläche östlich der Kita eine „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/ Bolzplatz“ fest. Auszug aus der Begründung zur Bebauungsplan-Änderung: „Die … vorgesehenen Spielanlagen werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz sowie Spielplatz ausgewiesen. Damit wird deutlich, dass die gesamte Fläche als Spielbereich genutzt werden soll.“
Beschluss: abgelehnt
Empfehlen Sie uns!