Maßnahmen zur Unterstützung & Hilfestellung der Schausteller & Gastronomen

17.09.2020

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung von Herbst- und Weihnachtsmärkten im Jahr 2020 in Kiel unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse sowie unter Beachtung des Infektionsschutzes und der geltenden Landesverordnungen und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu ermöglichen.

Zusätzlich sollen den Gastronomen und Schaustellern für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes auf Herbst- und Weihnachtsmärkten auf Antrag und unter Berücksichtigung ihrer Verhältnisse von Oktober 2020 – Dezember 2020 die Standgebühren erlassen werden.

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Begründung:

Herbst- und Weihnachtsmärkte sind feste Bestandteile unserer Kulturszene mit Begegnungscharakter. Wegen der Corona-Pandemie können große Veranstaltungen im Moment nicht stattfinden, was für Schausteller faktisch zu einem Berufsverbot führt. Das Schaustellergewerbe braucht Unterstützung, damit es auch nach der Pandemie Fahrgeschäfte, Süßigkeiten und Punsch auf Märkten und Festen geben wird. Staatliche Hilfen von Land und Bund allein reichen nicht aus, um diesen besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftszweig finanziell zu entlasten. Um Einnahmeausfälle über Umsatzmöglichkeiten ausgleichen zu können, ist die Ermöglichung dieser Märkte für die Betreiber deshalb von existenzieller Bedeutung.

Entsprechende Hygienekonzepte mit entsprechenden Maßnahmen z.B. für den Ausschank von Glühwein, Sperrstunden, Abstandhaltung, Besucherzahlen etc. müssen und können geregelt werden. Seitens der Schausteller bestehen für die Einhaltung dieser Maßnahmen keine unüberwindbaren Hürden.