Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratsversammlung im Februar 2019 zu prüfen, ob sich die Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf die zu erfüllenden Bewerbungskriterien als Kulturhauptstadt Europas 2025 bewerben kann. (Bewerbungsschluss ist der 30.09.2019, dafür ist ggf. ein bis zu 60-seitiges bid-book auf Englisch zu erstellen).
Dabei sind insbesondere auch die Kosten (Sach- und Personalaufwand) für ein Bewerbungsverfahren zur Kulturhauptstadt Europas 2025 darzulegen.
Mit dem Land Schleswig-Holstein ist zu klären, ob und in welchem Umfang die Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel durch das Land Schleswig-Holstein finanziell oder personell unterstützt werden kann. Auch weitere Fördermöglichkeiten sind (ggf. europaweit) zu prüfen.
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Begründung:
Ein Großteil des kulturellen Lebens Schleswig-Holsteins spielt sich in der Landeshauptstadt Kiel ab. Eine Vielzahl kultureller Einrichtungen prägt das Leben der nördlichsten Großstadt Deutschlands. Internationale Visitenkarte der Stadt ist die Kieler Woche. Die ehemalige Hansestadt mit seiner dänischen Vergangenheit und als Geburtsort Zar Peters III ist eng mit der Geschichte Europas verbunden. Viele Gründe also sprechen dafür, dass sich die Landeshauptstadt Kiel als Kulturhauptstadt Europas 2025 bewirbt.
Nach sportlichen Großereignissen wie der Austragung der olympischen Segelwettbewerbe 1972 und den Special Olympics National Games im Mai 2018 ist für das Jahr 2025 nun die Zeit gekommen, auch kulturell die Landeshauptstadt auf europäischer Ebene hervorzuheben und für neue, touristische Ströme zu öffnen.
Die Bundesrepublik Deutschland stellt gemeinsam mit Slowenien die beiden Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2025.
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