Kontaminierte Kleingartenanlagen in naturnahe Ausgleichsflächen

21.05.2021

Bestätigt fühlt sich der bau- und kleingartenpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Wolfgang Homeyer, über die Zustimmung zu seinem Antrag betr. der Kleingartenanlagen Baumkoppel und Hornskampkoppel I., den sowohl der SSW als auch SPD, Grüne und FDP als Antragsteller unterstützt hatten. Alle Beteiligten waren sich einig, dass man entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Kleingartenanlagen Baumwegkoppel und Hornskampkoppel I unter Einhaltung aller erforderlichen Nutzungseinschränkungen zum Schutz der Pächter*innen zur weiteren Nutzung als Freizeitgärten erhalten solle, einen anderen Weg gehen muss. Das sind wir den Kieler Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern schuldig, so Ratsherr Homeyer.
Denn die gutachterlich ermittelten Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in den genannten Kleingartenanlagen belegen auf Grund von Kontamination ein vorhandenes Gefährdungspotenzial für die Nutzerinnen und Nutzer der Parzellen. Um eine gesundheitliche Gefährdung der Pächterinnen und Pächter auszuschließen, wurde deshalb die Verwaltung nun von CDU, SSW, SPD, Grünen und FDP beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. mit dem Ziel zu führen, die Flächen der Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ aus dem Generalpachtvertrag herauszulösen und die kontaminierten Parzellen an die Stadt zurückzugeben. Im Gegenzug soll die Stadt den Pächterinnen und Pächtern auf Wunsch Ersatzgärten anbieten.
Die gesamten Anlagen der v.g. Kleingartenvereine werden als naturnahe Ausgleichsflächen umgewandelt.
Die Möglichkeit der Umwidmung der Parzellen in Freizeitgärten sowie eine Weiterverpachtung der Flächen ist auf Grund des gesundheitlichen Gefährdungspotentials damit vom Tisch!

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