Kleingarten-Informationen

20.05.2021

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzepts (KEK) mit seinen Schwerpunktmaßnahmen vorzulegen.
eine Aufstellung über die aktuell gültige, vom Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. (Zwischenpächter) als Vertragspartner des Generalpachtvertrages (GPV) bestätigte Gesamtpachtfläche gem. § 1 GPV und die sich daraus ergebende Jahrespacht für die jeweiligen Jahre 2015 bis 2020 vorzulegen.
die gem. § 10 GPV vom Zwischenpächter jährlich zu erstattenden Berichte der Jahre 2015 bis 2020 vorzulegen.
den aktuell gültigen Dienstleistungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und einem Vertragspartner zur Regelung der Erbringung von Aufgaben und Tätigkeiten zur Pflege, Unterhaltung und Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen sowie die vorzulegenden Abrechnungen der Jahre 2016 bis 2020 vorzulegen.
Angaben über durchgeführte Gemeinnützigkeitprüfungen der Kleingartenvereine und des Kreisverbandes Kiel der Kleingärtner e.V. der Jahre 2015-2020 zu machen und die Prüfergebnisse vorzulegen. Dazu gehören auch Berichte externer Prüfer.

Sämtliche Unterlagen sind bis spätestens zur Sitzung der Ratsversammlung am 19.08.2021 in Form einer Geschäftlichen Mitteilung vorzulegen.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Die vorzulegenden Unterlagen dienen der Information der Mitglieder der Ratsversammlung.