Kleine Anfrage: KVG: Verhalten/Fahrverhalten Busfahrerinnen und Busfahrern

17.03.2022

Persönliche Mobilität ist gem. Art. 20 UN-BRK ein Menschenrecht. Öffentlicher Personenverkehr ist eine Form persönlicher Mobilität. Gem. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben sowohl öffentliche Verkehrsmittel in ihrer Ausstattung als auch Verkehrsstationen vom Grunde her barrierefrei zu sein. Als ein Schritt mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen umzusetzen, bei denen insbesondere Fahrgäste mit Beeinträchtigung zu Schaden kommen könnten, bedarf es zunächst eines gezielten Überblicks.

Demgemäß bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Fahrgäste sind in Bussen der KVG beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt in den Jahresvergleichen 2019/2020/2021 verunfallt? Wir bitten um Aufgliederung in Fahrgäste mit und ohne körperliche Beeinträchtigung.
  2. Bei wie vielen der vorgenannten Unfälle war in den Jahresvergleichen 2019/2020/2021 ursächlich ein Verhalten/Fahrverhalten der Busfahrerinnen/Busfahrer abschließend festgestellt worden?
  3. Welche Schulungsmaßnahmen werden in welchen Zeitintervallen nach der Ausbildung der Busfahrerinnen und Busfahrer in Theorie und Praxis zum sachgerechten Fahren im Hinblick auf die Beförderung von Mobilitätsbeeinträchtigen im Allgemeinen und im Besonderen nach festgestelltem Fehlverhalten im Sinne der obigen Fragestellungen durchgeführt?

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