Kiel mit Haushaltsentwurf 2019 noch nicht „über den Berg“

06.11.2018

Zum Haushaltsentwurf 2019 erklären der Fraktionsvorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Stefan Kruber und der finanzpolitische Sprecher, Ratsherr Ralph Roick:

Erstmalig seit Einführung der Doppik in 2009 wird für den Haushalt 2019 der Landeshauptstadt Kiel ein Überschuss von 2,2 Mio.€ im Ergebnishaushalt vorausgesagt, welcher in den Folgejahren über 13,1 Mio. € (2020) und 13 Mio.€ (2021) auf 16,8 Mio. € in 2022 ansteigen soll. Diese grundsätzlich erfreuliche Entwicklung besagt jedoch nicht, dass - wie richtigerweise im Vorbericht ausgedrückt - der Kieler Haushalt nun insgesamt „über den Berg ist“. Steigenden Einnahmen (1,04 Mrd.€) stehen ebenso stetig steigende Ausgaben (1,038 Mrd.€) jenseits der Milliardengrenze gegenüber. Im Vergleich zu 2009 bewegte sich dort das Haushaltsvolumen noch unterhalb von 700 Mio.€.

Die Aufgaben der Kommunen wachsen Jahr für Jahr und damit auch der notwendige Finanzbedarf, insbesondere in den Städten in ihrer Funktion als Oberzentrum. Dabei profitiert Kiel endlich auch auf der Einnahmeseite von der seit 9 Jahren sehr gut laufenden Konjunktur und somit von den dadurch bedingten verbesserten Steuereinnahmen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Phase noch lange anhält.

Die CDU-Ratsfraktion hält wiederum die Forderung nach einer nachhaltig gesicherten und aufgabengerechten Finanzausstattung durch Bund und Land aufrecht.  Wir nehmen dabei die von der jetzigen CDU-geführten Landesregierung bereits unternommen Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung der Kommunen u. a. durch zusätzliche Mittel für die Kitafinanzierung, die weiterlaufende Konsolidierungshilfe und diverse Investitionsprogramme (z.B. Schulbausanierung, Sportstätten, Umsetzung G9) sowie die bereitgestellten zusätzlichen Gelder vom Bund anerkennend und dankend an. Auch diese Mittel stecken natürlich im Haushaltsentwurf 2019 ff.! Ebenso erwarten wir u.a. durch die geplante Neuausrichtung der Kitafinanzierung und die kommende Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs weitere Entlastungen für den städtischen Haushalt. In Bezug auf die tatsächliche Inanspruchnahme von Investitionsprogrammen des Landes besteht in der Kieler Verwaltung jedoch noch erheblicher Nachholbedarf, so z.B. bei den nicht in Anspruch genommenen Programmen zur Sportstättenförderung und Schulbau/-sanierung.

Auf Basis mittelfristigen Planung und den vorausgegangenen positiven Haushaltsabschlüssen entfällt gleichfalls erstmals seit Einführung der Doppik die vorherige Genehmigung der immer noch notwendigen Kredite für die geplanten Investitionen durch die Kommunalaufsicht im Innenministerium. Dies spiegelt sich dann zugleich in dem extremen Anstieg des Kreditbedarfs für Investitionen von 64,9 Mio.€ in 2018 auf 117,1 Mio. € in 2019 sowie für 2020 mit 127,0 Mio. € wieder.

Hier bleibt - wie auch in den Vorjahren - die Frage an OB Kämpfer offen, wie und in welchem Zeitrahmen dieses Volumen - bei aller Notwendigkeit vieler Maßnahmen und teilweise rentierlichen Investitionen - durch die Verwaltung überhaupt abgearbeitet werden kann? Werden hier nicht, bedingt durch den Wegfall der bisher vorhandenen Genehmigungsfesseln der Kommunalaufsicht, erneut viel zu ambitionierte Pläne aufgestellt, die schon in der Vergangenheit - bei deutlich geringeren Investitionsvolumen - so nicht erfüllbar waren und die Verwaltung mehrfach überfordern? OB Kämpfer spricht in diesem Zusammenhang von „in einer bisher noch nicht dagewesenen Größenordnung“ und „Investitionsboom“. Die Antwort auf die tatsächliche Umsetzung bleibt er jedoch bis dato schuldig. Ein „ehrlich machen“ wäre hier eindeutig angebrachter, statt wiederholt „Luftschlösser“ in die Welt zu setzen! Dieser Umstand wird im Nachhinein bei den Bürgerinnen und Bürgern nur wieder für Verdruss ob der gemachten Versprechen sorgen und somit zu einem weiteren Glaubwürdigkeitsverlust in die Politik allgemein führen.

Die CDU-Ratsfraktion nimmt daher diesen Haushaltsentwurf 2019 zur Kenntnis und wird sich bis zu den Haushaltsberatungen detailliert mit den einzelnen Teilbereichen der Planung auseinandersetzen, um einerseits die Angaben kritisch zu prüfen sowie andererseits eigene Schwerpunkte herauszuarbeiten und diese in entsprechenden Haushaltsanträgen abzubilden.