Die Kieler Ratsversammlung sieht die andauernden enormen Belastungen der Gastronomie aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und steht an der Seite der Kieler Gastronom*innen. Deswegen sollen diese mit folgenden Maßnahmen weiterhin unterstützt und entlastet werden:
Wie in den beiden vergangenen Jahren soll es Gastronom*innen ermöglicht und erleichtert werden, Außenbereiche für ihre gastronomischen Angebote zu nutzen (siehe Drs. 0412/2020 sowie Drs. 0283/2021). Dabei sollen sowohl mehr Flächen zur Verfügung gestellt, als auch das Genehmigungsverfahren möglichst einfach gehalten werden. Die Verwaltung wird gebeten, solche Verfahren möglichst schnell zu bearbeiten. Selbstverständlich ist dabei sicherzustellen, dass nach wie vor ausreichend Platz auf den Gehwegen für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen etc. vorhanden ist.
Auf Gebühren für Sondernutzungen soll im Jahr 2022 verzichtet werden.
Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass diese Maßnahmen zu einer Belebung vieler Straßen und Plätze geführt haben. Deswegen soll die Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um auch künftig die gastronomische Nutzung von Außenflächen einfach zu ermöglichen. Bei Bedarf soll ein flexiblerer Umgang mit zeitlichen Beschränkungen geprüft werden.
Diese Maßnahmen sollen schnellstmöglich umgesetzt sowie der Ratsversammlung in Form einer Geschäftlichen Mitteilung über deren Umsetzungsstand berichtet werden.
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Begründung:
Die Pandemie-Beschränkungen belasten die Gastronomie nach wie vor enorm. Deswegen wollen wir wie in den vergangenen zwei Jahren alle kommunalpolitischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gastronom*innen zu unterstützen.
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