Die in der Drucksache 1169/2017 „Kostensteigerungen bei Kulturinitiativen ausgleichen – Projektförderung erhöhen“ beschlossene jährliche Erhöhung der institutionellen Förderungen für freie Träger von 2,5 Prozent auf 70 Prozent der Fördersumme wird auf 1,5 Prozent auf 70 Prozent der Fördersumme herabgesetzt.
Ebenso soll die in der Drucksache 1169/2017 „Kostensteigerungen bei Kulturinitiativen ausgleichen – Projektförderung erhöhen“ beschlossene maximale jährliche Erhöhung der institutionellen Förderungen im Kulturbereich für freie Träger im Grundsatz nicht mehr 10.000 Euro betragen, sondern nur noch 8.000 Euro.
Beides wird auf Förderverträge mit Gültigkeit ab 01.07.2024 angewendet.
Ab 01.01.2024 sollen bis zum 31.12.2026 keine neuen Kulturinitiativen in die institutionelle kulturelle Förderung aufgenommen werden.
Unabhängig von den institutionell geförderten Kulturinitiativen gibt es weitere temporäre Projekte im Bereich des zivilgesellschaftlichen kulturellen Engagements. Die hierfür zur Verfügung stehende Gesamtsumme für Einzelprojektförderungen soll für die Jahre 2024 bis 2027 auf 50.000 Euro festgeschrieben werden.
Sachverhalt/Begründung
Die Arbeit der institutionell geförderten Kulturinitiativen hat eine wichtige Bedeutung für die Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel sowohl in der Stärkung der Sozialstrukturen der Stadtteile als auch für das strategische Ziel einer kreativen Stadt. Kultur verbindet; Kulturinitiativen tragen in erheblichem Maße zur Inklusion bei und haben wichtige Aufgaben bei der Aufnahme von Geflüchteten in die Stadtgesellschaft übernommen.
Die kommenden wirtschaftlich schwierigen Haushaltslagen der Stadt Kiel erfordern es, dass auch grundsätzlich alle Fördergeldempfänger einzelner Kulturinitiativen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Um ungerechte Verteilungen zu vermeiden, sollen nötige Einsparungen im Bereich der institutionellen Kulturförderung gleichmäßig verteilt werden.
Beschluss: abgelehnt
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