Farbliche Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen

17.01.2019

Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs, schrittweise die Radfahrstreifen und wo möglich, die Fahrradschutzstreifen, farbig zu markieren. Dabei soll mit den Fahrstreifen begonnen werden, bei denen z.B. aufgrund der Verkehrsdichte und/oder Straßenführung nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde eine besondere Gefährdung besteht. Angeregt wird, die Streifen, wie in Berlin geplant, durchgehend grün zu markieren. An Kreuzungen und in Einmündungsbereichen, an denen eine besondere Gefährdung festgestellt wird, soll eine rote Flächenmarkierung für eine erhöhte Sicherheit sorgen.

Die Verwaltung möge im Zuge dessen ferner feststellen, wo sich Einstiegs-, Übergangs- und Endpunkte – sowie Unterbrechungen – der städtischen Radwege sowohl sicherer, als auch verkehrlich sinnvoller gestalten lassen. Entsprechende Änderungsvorschläge sind vorzulegen.

Die Kosten für alle aufgeführten Maßnahmen sind darzustellen.

 

 

Begründung:

Das Thema Radverkehr und die Akzeptanz des Fahrrades als innerstädtisches Verkehrsmittel gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die farbige Kennzeichnung der Fahrstreifen ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Schutz im Straßenverkehr.

Insbesondere da wo sich der motorisierte Verkehr und der Radverkehr die Fahrstreifen teilen, sollte dem Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer Priorität eingeräumt werden.

Viele Kommunen wie Berlin, Münster oder Erlangen haben bereits seit Jahren gute Erfahrungen damit gemacht. Auch bei unseren Nachbarn in Dänemark oder Holland sind farbige Radwege seit langem üblich.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Hemmung eines Autofahrers, farbig markierte Fahrradstreifen zuzuparken, steigt. Falsch parkende Autos werden auf farbig markierten Fahrstreifen sehr viel deutlicher als Störfaktor wahrgenommen als auf denen ohne Markierung

Das vergleichsweise gut ausgebaute Radwegenetz in Kiel weißt an einigen Stellen zudem noch kleinere Schwachpunkte auf, die im Sinne der Verkehrssicherheit sowie eines möglichst flüssigen Verkehrs zeitnah festzustellen und auszuräumen sind. Dies betrifft insbesondere jene Punkte, an denen Radwege beginnen, enden, von der Straße auf einen baulich angelegten Radweg überleiten oder auf kurzen Abschnitten unterbrochen sind. Indem farbige Fahrbahnmarkierungen Verkehrsbereiche klar voneinander abgrenzen, werden Radfahrende seltener dazu verleitet, auf Fußwege oder in den Autoverkehr hinein auszuweichen. Sicherheit und Verkehrsfluss profitieren gleichermaßen.

Je nach gewählter Markierungsvariante wären 50 Prozent aus Fördermitteln der Klimaschutzinitiative des Bundes möglich.