Erwerb von leerstehenden Werkhallen etc. als "Behelfssporthallen"

16.12.2021

Zum Ankauf von leerstehenden bzw. nicht genutzten Werkhallen bzw. –stätten sowie Fabrikhallen etc. werden 100.000 € in einen Fonds eingestellt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Ausschuss für Schule und Sport. Die Hallen sollen den Vereinen nach Bedarf als „Behelfssporthallen“ zur Verfügung gestellt werden.

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Begründung:

Seit Jahren ist bekannt, dass in Kiel ein immenser Bedarf an Sporthallen besteht.

Durch den Erwerb und die Vergabe von leerstehenden Gebäuden als „Behelfssporthallen“ kann gerade den kleinen Vereinen die Möglichkeit geboten werden, einzelne Sportarten wie z.B. Tischtennis, Boxen etc. nicht in einer großen Sporthalle durchführen zu müssen und somit ihr Angebot/ ihren Spielbetrieb vergrößern zu können. Hier besteht die Möglichkeit, einen dringenden Bedarf abzubauen.