Erweiterung der "blauen Linie"

21.03.2019

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die "blauen Linie" auch auf die Nebenstraßen der Fußgängerzone, insbesondere die Küter- und Kehdenstraße, z.B. durch entsprechende Abzweigungen oder Pfeile erweitert werden kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das Aufstellen von Schildern und Tafeln der dort ansässigen Geschäftsleute bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten am Holsten-Fleet und den damit verbundenen Sperrungen der oberen Holstenstraße zu tolerieren.

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Begründung:

Durch den Bau des Holsten-Fleets und die vielen Baustellen in der Innenstadt erscheint der Bereich Küter- und Kehdenstraße zurzeit wie abgeschnitten. Touristen und Besucher werden anhand der „blaue Linie“ ausgehend vom Hauptbahnhof und den Kreuzfahrt- Terminals hauptsächlich nur zum Alten Markt geführt. Kaufleute jenseits dieser Strecke insbesondere im Bereich Küter- und Kehdenstraße geraten nachweislich in existenzielle Nöte, zumal das Ordnungsamt das Aufstellen von Hinweisschildern und Angebotstafeln gemäß der Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen  zum Teil mit Zwangsandrohungen ahndet.

Um weiteren Leerstand in der Innenstadt zu verhindern und um die teilweise inhabergeführten Ladengeschäfte zu unterstützen, soll geprüft werden, ob die „blaue Linie“ auch durch entsprechende Abzweigungen der  Innenstadtbereiche außerhalb der Fußgängerzone geführt werden kann.

Aufgrund der besonderen Situation bis zur Fertigstellung des Holsten-Fleets in Bezug auf die Richtlinien für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, soll die Verwaltung etwas Ermessensspielraum walten lassen.