Einzelhandel und Gastronomiegewerbe unterstützen

23.02.2021

Die Kieler Ratsversammlung sieht die enormen Belastungen für Gastronomie und Einzelhandel aufgrund der Schließungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und steht an der Seite der Kieler Gastronom*innen und Einzelhändler*innen. Deswegen sollen diese, sobald Öffnungen wieder möglich sind, mit folgenden Maßnahmen unterstützt und entlastet werden:

1. Wie im vergangenen Jahr soll es Gastronom*innen ermöglicht und erleichtert werden, Außenbereiche für ihre gastronomischen Angebote zu nutzen (siehe Drs. 0412/2020). Dabei sollen sowohl mehr Flächen zur Verfügung gestellt als auch das Genehmigungsverfahren möglichst einfach gehalten werden. Die Verwaltung wird gebeten, solche Verfahren möglichst schnell abzuarbeiten. Gleiches gilt für Aufsteller von Gastronomie und Einzelhandel sowie Verkaufsständer für die Warenpräsentation draußen. Selbstverständlich ist dabei sicherzustellen, dass nach wie vor ausreichend Platz auf den Gehwegen für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen etc. vorhanden ist. Auf Gebühren für Sondernutzungen soll im Jahr 2021 verzichtet werden.

2. Bei Bedarf von Einzelhändler*innen und Gastronom*innen soll ein flexiblerer Umgang mit zeitlichen Beschränkungen (z.B. wegen Lärmschutz) geprüft werden.

3. Die Erfahrungen aus der Erweiterung der Außengastronomie sollen in Bezug auf Platz-Konkurrenzen (Einschränkungen Gehwegnutzung, Lärmemissionen, usw.) evaluiert werden und, wo tatsächlich und rechtlich möglich, im Sinne einer Verstetigung als Daueranlage auf Antrag genehmigt werden.

Diese Maßnahmen sollen schnellstmöglich umgesetzt sowie der Ratsversammlung in Form einer Geschäftlichen Mitteilung sowohl über deren Umsetzungsstand als auch über das Ergebnis der Evaluierung berichtet werden.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Die kommunalpolitischen Möglichkeiten zur Unterstützung des Einzelhandels und des Gastronomiegewerbes in ihrer momentan dramatischen Situation sind begrenzt. Die finanzielle Hilfe für die Betriebe müssen aus Bundes- und Landesmitteln gezahlt werden und auch Pläne für Öffnungen mit sicheren Hygienekonzepten müssen landesweit entwickelt und umgesetzt werden. Dennoch wollen wir alle kommunalpolitischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einzelhändler*innen und Gastronom*innen zu unterstützen, sobald sie wieder (eingeschränkt) öffnen dürfen. Deswegen wollen wir frühzeitig sicherstellen, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet und vorbereitet werden.

Gleichzeitig könnten die Ausnahmeregelungen dazu dienen, Erfahrungen sowohl über die Auswirkungen der Erweiterung von Außengastronomie zu sammeln als auch Erfahrungen, ob diese zu einem konfliktfreien positiven Effekt auf das Zusammenleben der innerstädtischen Gesellschaft führen, zu sammeln. Eine mögliche Verstetigung könnte zu einer Belebung der Stadtquartiere führen.