Digitale Gremienarbeit auch für Ausschüsse, Ortsbeiräte usw.

18.03.2021

Die Verwaltung wird gebeten, außer der Ratsversammlung auch die kommunalpolitischen Gremien Ausschüsse, Ortsbeiräte, Kinder- und Jugendbeirat, Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie Beirat für Menschen mit Behinderung, soweit noch nicht geschehen, in die Lage zu versetzen, in digitaler Form zu arbeiten und digitale Sitzungen durchführen zu können.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Abstandhalten ein wirksamer Schritt ist, um einer möglichen Ansteckung sowie Verbreitung mit dem Virus entgegenzutreten, allerdings ist der wirkungsvollste Schutz ein kontaktloses, digitales Arbeiten.

Die Ratsversammlung hat sich nun aufgemacht, eine erste digitale Sitzung durchzuführen, um damit eine sichere und zeitgemäße Kommunalpolitik zu ermöglichen, der § 35a GO bietet dazu die rechtliche Grundlage. Die Ratsversammlung ist das Gremium, welches in letzter Instanz Entscheidungen trifft, allerdings übernehmen die vielen vorgeschalteten Gremien, wie die Ausschüsse, die Ortsbeiräte, der Kinder- und Jugendrat, der Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung, eine sehr wichtige Aufgabe. In diesen Gremien finden der offene Austausch und die Einbringung verschiedener Akteure auf kommunaler Ebene statt. Dies muss selbstverständlich auch in solch besonders schweren Zeiten wie der jetzigen gewährleistet sein. Demokratische Prozesse dürfen nicht eingeschränkt werden.