Climate Emergency ... Resolution Alternativantrag zur Drucksache 0901/2019

21.11.2019

K-101 (die Abkürzungen beziehen sich auf die Bezeichnung im Masterplan 100 % Klimaschutz)
Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen

 

1.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien für die zukünftige breite Verankerung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und der Ratsversammlung vorzulegen. Die Leitlinien sollen Maßstäbe für den Klimaschutz beschreiben, nach denen alle relevanten politischen Initiativen und Beschlüsse in der Landeshauptstadt Kiel beurteilt werden können.

 

1.2.            Die Verwaltung wird beauftragt, in die städtische Vorlagenstruktur einen neuen Standardprüfpunkt aufzunehmen. Neben der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen (vgl. Drs. 0549/2019) sollen die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden, um Handlungsnotwendigkeiten der Landeshauptstadt im Klimaschutz früh zu erkennen, eine Folgenabschätzung zu ermöglichen und interne wie externe klimarelevante Handlungsweisen zu beeinflussen.

 

     K-102
Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

 

2.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene des städtischen Handlungsbereiches und darüber hinaus das Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters fortzuführen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Begleitung der Klimaschutzziele, die Bereicherung mit neuen Ideen, die Entwicklung von Pilotprojekten und das Werben für den Klimaschutz durch öffentliches Eintreten.

 

2.2.            Die Amtsleitungen aller relevanten Fachämter sollen gemäß der Dringlichkeit des Themas noch stärker in das Klimaschutzmanagement der Verwaltung eingebunden werden. Neben dem Energieteam, welches im Rahmen des European Energy Awards® (EEA) auf operativer Ebene tätig ist, wird begleitend ein Lenkungskreis auf Amtsleiterebene eingeführt, um die Klimaschutzaktivitäten auch auf dieser Ebene stärker zu verankern.

 

     Stärkung Koordinierungsfunktion

Es wird beschlossen, dass zur Stärkung der Koordinierungsfunktion über die bisherigen Aktivitäten der Klimaschutzmanager*innen hinaus, eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz, anzusiedeln ist.

Die Koordinierung, Unterstützung und Beratung wird durch zwei neue Planstellen in der Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes verstärkt, um zusätzliche Maßnahmen, die aus der Stadtgesellschaft heraus hervorgebracht werden, in die Masterplanaktivitäten zu integrieren. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stellen kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stellen werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

     K-001 und K-002
Energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

 

4.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunalen Immobilien ein Konzept zur beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und insbesondere zum zügigen Ausbau der regenerativen Energieversorgung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die finanziellen, personellen und zeitlichen Auswirkungen, insbesondere bei den bereits geplanten oder im Bau befindlichen Vorhaben, darzustellen.

 

In dem Konzept sind folgende Grundsätze anzuwenden:

 

a) Der Energetische Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel ist dahingehend zu ergänzen, dass ab sofort bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Liegenschaften, bei denen ein Anschluss an die Kieler Fernwärmeversorgung nicht möglich ist, eine Wärmeversorgung durch regenerative Energie obligatorisch geprüft wird. Sollte die Prüfung zu Ungunsten einer klimaverträglichen Energieversorgung ausfallen, ist dies zu begründen. Kann die 100%ige Versorgung eines Objektes oder Standortes nicht erfüllt werden, so bleibt die Forderung gemäß dem Energetischen Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel (EnEV 2009; Drs. 0706/2010) bestehen, dass Ausgleichsmaßnahmen anzustreben sind, so dass rechnerisch im Wesentlichen die 100-%-Versorgung mit regenerativen Energien nachgewiesen werden kann.

 

b) Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben ist zu prüfen, ob der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen nachträglich noch möglich ist.

 

c) Auf allen dafür geeigneten Dächern bestehender sowie neu zu errichtender städtischer Liegenschaften sollen Solarstromanlagen installiert werden, wobei die Dachflächen mit der maximal möglichen Anzahl von PV-Modulen zu belegen sind, wenn kein Gründach auf dem Dach besteht oder errichtet werden kann. Im Einzelfall ist zwischen Solarstromanlagen und Gründächern nach Umweltschutzaspekten, Auswirkungen auf die Klimafreundlichkeit, städtebaulicher Wirkung und Finanzierbarkeit abzuwägen. Es ist begrüßenswert, Gründach und Photovoltaikanlagen, da wo es möglich ist, zu kombinieren. Als bauliche und planerische Voraussetzung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude sind die mit der Konkretisierung und Weiterentwicklung des Ratsbeschlusses 0706/2010 vom 17.02.2011 zur Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements am 17.01.2013 beschlossenen Empfehlungen zu beachten, wonach städtische Dachflächen bei Neubau oder Sanierung grundsätzlich so herzustellen sind, dass eine Nutzung von Photovoltaik-Anlagen möglich ist.

 

Die zur Erstellung und Umsetzung des Konzeptes erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel und ggf. neuen Planstellen werden ermittelt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen konkretisiert. Für die gem. c) kurzfristige Verdopplung der Leistung der bei der Grundschule Kronsburg noch im Jahr 2019 geplanten Solarstromanlage von 10 kW auf 20 kW werden die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 € als überplanmäßige Ausgabe gem. § 95d GO als unabweisbar angesehen und durch Deckung aus der Investitionsmaßnahme 1115050172 Planungsmittel Leistungsphase „0“ an Schulen bei der Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt .

 

4.2.            Es wird beschlossen, dass für das Betriebsgelände des ABK ein Konzept für eine energetische Gebäudesanierung erstellt wird. Es ist zu prüfen, ob eine Sanierung unter Vorgabe einer mindestens 50%igen Energieeinsparung und damit die Initiierung eines Leuchtturmprojektes möglich ist.

 

     K-007
Energieeffiziente Beleuchtung

 

5.1.            Es wird beschlossen, dass bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen zukünftig ausschließlich energiesparende LED-Technologie eingesetzt wird. Sollte von diesem Grundsatz abgewichen werden, ist dies zu begründen.

 

5.2.            Es wird beschlossen, dass bei Bestandsgebäuden das Beleuchtungsaustauschprogramm fortgeführt wird. Der zusätzliche Bedarf von 200.000 € Bauunterhaltungsmitteln mit der Zweckbindung LED-Instandsetzung wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

5.3.            Es wird beschlossen, mit Mitteln des Innerstädtischen Contractings ein Beleuchtungssanierungsprogramm unter Einsatz von LED-Retrofit bei Kindertageseinrichtungen freier Träger zu starten.

 

     Green City Plan

6.1.            Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

Es wird beschlossen, die Planung und Umsetzung von Premiumrouten im Radverkehrsnetz zu forcieren. Hierfür ist durch die Verwaltung eine genauere Betrachtung der Straßen, die in der aktuell vorliegenden Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans vorgeschlagen wurden, in die Wege zu leiten.

Die Verwaltung wird dabei besonders auf eine zusammenhängende Planung achten, die einen guten Fluss des Radverkehrs auf den Premiumrouten von Anfang an berücksichtigt.

Die geplanten Maßnahmen (s. Begründung der Vorlage) werden nur in dem Rahmen umgesetzt, wie sie mit den Ortsbeiräten abgestimmt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Maßnahme Eckernförder Straße.

 

6.2.            Zur Beschleunigung der Planung von Radverkehrsanlagen sollen zwei Planstellen neu eingerichtet werden. Diese konkretisierten Bedarfe werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

6.3.            Die Verwaltung soll prüfen, welche weiteren Kapazitäten (z.B. Technische Zeichner*innen) für eine wesentliche Steigerung für Planung und Bau von Radverkehrsanlagen notwendig sind. Diese konkretisierten Bedarfe sollen in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

 

     K-012
Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität, Optimierung Fahrzeugeinsatz

 

Es wird beschlossen, dass ab sofort grundsätzlich nur noch E-PKW zur reinen Personenbeförderung für den städtischen Fuhrpark und die 100%igen Tochtergesellschaften beschafft werden, in anderen Beteiligungen soll hierauf hingewirkt werden. Im Nutzfahrzeugbereich ist der Fuhrparkleitung (ABK) eine technisch eindeutige Begründung abzugeben, wenn vom Grundsatz einer Elektrofahrzeug-Beschaffung abgewichen werden soll. Generell ist der energieeffizienteste Standard einzusetzen. Von diesem Grundsatz kann nur in begründeten Fällen abgewichen werden. Bei der zukünftigen Mittelanmeldung ist die Fuhrparkleitung im Rahmen der Haushaltsplanung mit einzubeziehen. Die Geschäftsanweisung Fahrzeuge wird in dieser Hinsicht präziser verfasst.

 

In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob für die Neuausrichtung des Fuhrparkes, die Anpassung der Geschäftsanweisung, die intensivere Markterkundung und die Umsetzung der Beschaffung von E-Fahrzeugen in der Fuhrparkverwaltung eine zusätzliche Stelle erforderlich ist. Das Prüfergebnis wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 berücksichtigt und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

     K-016
Nachhaltiges Beschaffungswesen

 

8.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um die Umsetzung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien sowohl im städtischen Beschaffungswesen als auch bei der Vergabe von Aufträgen zu stärken.

 

8.2.            Es wird beschlossen, dass insbesondere bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Geräte ab sofort die in der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung von 2016 für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen genannten zwei Anforderungen angewendet werden: das höchste Leistungsniveau der Energieeffizienz und soweit vorhanden die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung.

 

     M-001
Vorhandene Infrastruktur instand halten - Radwegesanierungsoffensive

 

Es wird beschlossen, dass im Frühjahr 2020 eine Radwegsanierungsoffensive gestartet wird, in der alle 6 Monate im Bestand zusätzliche Radwegertüchtigungen durchgeführt werden.

 

In der Regel ist für die Radwegesanierung ein spezieller Radwege-Asphaltfertiger im Einsatz. Dieser wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst für zwei bis drei Wochen verbindlich gebucht. In dieser Zeit werden dann die entsprechend ausgewählten und vorbereiteten Radwegeabschnitte mit einer neuen Oberfläche versehen.

 

Zur Identifikation und Auswahl der Streckenabschnitte werden eine Kommunikationsplattform sowie ein Aufruf an die Ortsbeiräte gestartet, in dem die Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, Radwege für diese Ad-hoc-Sanierungen vorzuschlagen.

M-002
Ausbau Fahrradinfrastruktur – Anpassung der Haushaltsmittel

Neben den personellen Kapazitäten im Planungs- und Bauprozess (in Punkt 6) sollen auch die Haushaltsmittel für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur stark erhöht werden. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie der Mittelumsatz für die Radverkehrsinfrastruktur von aktuell etwa 17 € je Einwohner*in und Jahr in Kiel gesteigert werden kann und welche Maßnahmen des Ausbaus konkret vorgezogen werden können. Es wird als Zielmarke ein Mitteleinsatz um 30 € je Einwohner*in und Jahr angestrebt.

Zur Erhöhung der Kapazitäten bei der Beantwortung von Anfragen aus Gremien und aus der Bürgerschaft soll zudem eine Unterstützung der Funktion des Radverkehrsbeauftragten durch eine zugeordnete Assistenz im Stellenplan für das Jahr 2020 vorgesehen werden. Dieser Bedarf soll in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

M-013
Ruhender Verkehr

Es wird beschlossen, dass im Rahmen des Green City Plans eine Neubewertung und Neuordnung mit einer Erweiterung der Bewirtschaftung des Parkraums  der Selbstverwaltung ein Konzept zur Neubewertung und Neuordnung des Parkraums und gegebenenfalls eine Erweiterung der Bewirtschaftung vorschlagen werden soll. Das Konzept ist im ersten Quartal 2020 vorzulegen (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan) erfolgen soll. Im ersten Quartal 2020 ist zum Umsetzungsstand zu berichten. Begleitend sollen weitere Punkte des Maßnahmenblatt M-013 Ruhender Verkehr kurzfristig in Umsetzung gebracht werden.

K-105
Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

Es wird beschlossen, dass für Baugebiete mit Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB, die Klimaschutzziele durch, zum Beispiel, Neubauvorhaben betreffen und außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen ein Energieversorgungskonzept zu erstellen ist. Dies erfolgt im Rahmen der Bauleitplanverfahren beziehungsweise bei größeren Gebietsentwicklungen im Rahmen der der Bauleitplanung vorlaufenden Planungsverfahren. Dieses Konzept umfasst die Prüfung von mindestens drei unterschiedlichen Versorgungsvarianten auf Basis regenerativer bzw. innovativer Technologien zur Deckung der zukünftigen Energiebedarfe. Neben einer Energie- und Klimabilanz, welche die entwickelten Varianten hinsichtlich der Energiebedarfe und CO2-Emissionen bewertet, muss auch eine ökonomische Bewertung der Versorgungsvarianten erfolgen.

Eine Versorgung ohne den Einsatz von regenerativen Energien kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Energieversorgungskonzepte werden von unabhängigen externen Gutachtern erarbeitet. Die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Konzeptes ist bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden, durch den jeweiligen Vorhabenträger zu finanzieren.

Aufgrund des daraus resultierenden hohen personellen Aufwands ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür eine Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten  vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung).

K-108
Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

Es wird beschlossen, dass aufgrund der großen Einwirkungsmöglichkeiten im Mitarbeiterbereich der Landeshauptstadt Kiel ein zentrales Betriebliches Mobilitäts – und Elektromobilitätsmanagement – wie im Green City Plan empfohlen – beim Tiefbauamt eingerichtet wird. Angesichts einer täglichen Verkehrsleistung der Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel von 121.000 Kilometern soll mindestens eine Planstelle eingerichtet werden. Dieser Bedarf wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sind ggf. auch die Vergabegrundsätze für durch die LHK unentgeltlich zur Verfügung gestellte Stellplätze für dienstlich genutzte Fahrzeuge an Dienststandorten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu prüfen.

 

K-110
Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell

 

14.1.        Die Haushaltsmittel für das Innerstädtische Contracting (Intracting) sollen im Haushaltsjahr 2020 aufgestockt werden. Der investive Anteil des Intractings könnte einmalig um 750.000 € erhöht werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich weiter zu ermöglichen und auszubauen. Der Bedarf wird im Haushaltplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die Gesamtinvestitionsmaßnahmen.

 

14.2.        Es wird beschlossen, dass eine Energieeffizienzmaßnahme oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien nur aus Kostengründen abgelehnt werden kann, wenn eine Finanzierung über das Intracting zuvor geprüft wurde und eine Finanzierung seitens des Umweltschutzamtes negativ beschieden wurde.

 

K-111
Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische und extern organisierte Events

 

15.1.        Es wird beschlossen, dass die sich schon bei der Kieler Woche bewährten Maßnahmen (z.B. Mehrwegpfandsystem, bewachtes Fahrradparken, Verbot von Plastikstrohhalmen) nach einer Evaluation auf alle weiteren städtischen Events (z.B. Informations- oder Abendveranstaltungen, Ratsversammlungen) übertragen werden.

 

15.2.        Es wird beschlossen, dass die Auflagen für Events externer Veranstalter auf städtischen Flächen und in städtischen Räumen um diese Maßnahmen erweitert werden.

 

K-112
Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über alle Serverräume und Rechenzentren zu erstellen, die sich in Liegenschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel befinden. Die für den Betrieb der Serverräume zuständigen Einrichtungen sind verpflichtet, die Energieeffizienz der Serverräume und Rechenzentren mit einem Serverraum-Check nach dem Vorbild des vom Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel durchgeführten Pilotprojektes „Green-IT-Rechenzentren in der KielRegion“ überprüfen zu lassen bzw. vorhandene Serverraum-Checks zu aktualisieren. Die im Serverraum-Check vorgeschlagenen rentierlichen Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist dies zu begründen. Die Verwaltung wird beauftragt, über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die positiven Haushaltsauswirkungen noch nicht konkret abschätzbar.

 

K-123
Auflagen bei Grundstücksverkäufen

 

Es wird beschlossen, dass beim Verkauf von städtischen Grundstücken, die nicht an die Kieler Fernwärme angeschlossen werden können, eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu prüfen ist. Das Umweltschutzamt wird bei Investorengesprächen eingebunden und steht Projektentwicklern und Investoren beratend zur Seite.

 

K-128
Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien

 

Es wird beschlossen, dass das Umweltschutzamt für die Suche von Freiflächen, die sich kurzfristig für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien eignen, Gespräche mit Eigentümern bzw. –verwaltern potentieller Flächen, z.B. die Kieler Wirtschaftsförderung, der Seehafen Kiel, dem Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung, initiiert.

 

E-116
Initiierung Energieverbund KielRegion

 

19.1.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel ab sofort in den Dialog mit dem Kieler Umland, der KielRegion und dem Land Schleswig-Holstein tritt, um eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger zu initiieren und einen Energieverbund KielRegion aufzubauen.

 

19.2.        Angesichts der Bedeutung der Verfügbarkeit und des schnelleren Einsatzes regenerativer Energieträger bei der Wärmeversorgung und der Vielzahl an Teilmaßnamen sowie dem hohen zeitlichen Aufwand für die Einwerbung erforderlicher Fördermittel wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung. 

 

Ü-102
Leuchtturmprojekte

 

20.1.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel „Masterplan 100 % Klimaschutz“-Leuchtturmprojekte (95 % Treibhausgas-Reduktion und 50 % Endenergieeinsparung) initiiert und fördert. Die zur Durchführung von großen Leuchtturmprojekten benötigten investiven Mittel werden nach Identifikation der Projekte in separaten Beschlussvorlagen vorgelegt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen aufgenommen.

 

20.2.        Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 wird ein Budget eine konkrete Summe zur Unterstützung von Leuchtturmprojekten eingebracht.

Diese Summe  wird zur Deckelung von zusätzlichen Kosten genutzt, die zu einer Erreichung des Leuchtturmstatus von Projekten führen.

20.3.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel eine Leistungsschau 100 % Klimaschutz in Kiel durchführt. Die Planungen sollen eine Leistungsschau im Jahr 2022 als Durchführungszeitpunkt berücksichtigen. Für die Leistungsschau wird ein externes Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept beauftragt. Die finanziellen Mittel für das Konzept werden derzeitig geprüft und im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

20.3.        Für die Präsentation von Masterplan-Leuchtturmprojekten beispielsweise im Rahmen von Leistungsschauen, die Koordination der Leuchtturmprojekte sowie die Einwerbung weiterer Fördermittel und Sponsoren wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

Ü-103
Ausweitung Klimaschutzfonds

Mit den Mitteln des Kieler Klimaschutzfonds sollen zwei Klimaschutzkampagnen durchgeführt werden.

21.1.        Private Haushalte sollen im Rahmen einer Stromsparkampagne einen Zuschuss zum Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen neue mit der höchsten Energieeffizienzklasse erhalten, wenn der Austausch auf der Grundlage einer Stromverbrauchsmessung von einem Energieberater vorgeschlagen wurde. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 100 Haushalten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 300,00 € pro Haushalt begrenzt sein. Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 30.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

21.2.        Hausbesitzer*innen oder Wohnungseigentümer*innen bei denen eine Dämmung der Außenfassade aus Gründen des Denkmalschutzes oder aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommt, sollen im Rahmen einer Sanierungskampagne mit einem kombinierten Beratungs- und Zuschussprogramm bei der Umsetzung einer Innendämmung unterstützt werden. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 10 Wohneinheiten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 6.000,00 € pro Haushalt begrenzt sein. Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 60.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

21.Ü-107

Energetische Quartierskonzepte

 

Die Instrumente der „Energetischen Stadtentwicklung“ (KfW-Programm 432) sollen noch intensiver genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, wie diese Instrumente unter Berücksichtigung weiterer gesamtstädtischer Belange der Kieler Stadtentwicklung, wie Nachverdichtung, Barrierefreiheit, Grünkonzepte, Kinder- und Jugendbelange zur Umsetzung gesamtstädtischer Entwicklungsstrategien wie z.B. Klimaschutzstadt Kiel, Modellregion Elektromobilität, Nachverdichtung auf Grundlage des Wohnbauflächenatlas auf der Quartiersebene genutzt werden und dafür geeignete Quartiere identifiziert werden können.

 

Dazu werden die im Masterplan 100 % Klimaschutz definierten 12 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren noch einmal überprüft und die angewandten internen und externen Prozesse gemeinsam mit den beteiligten Ämtern und externen Akteuren evaluiert.

 

Aufgrund des bereits heute vorhandenen hohen Arbeitsaufwandes bei der Betreuung der aktuell sieben Quartiere und dem hohen personellen Abstimmungsaufwands einer strategischen Herangehensweise ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür die Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung; der Stellenbedarf wird im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt).

 

22.Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

 

22.1.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende, sich an die breite Bevölkerung und Unternehmen richtende Informationskampagne durchzuführen. Der Bedarf von 200.000 € zur Umsetzung der Informationskampagne wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

22.2.      Wie in der Geschäftlichen Mitteilung zum Climate Emergency (Drs. 0600/2019) bereits angekündigt, organisiert die Verwaltung eine breit angelegte, öffentliche Klimaschutzwerkstatt noch in diesem Jahr. Die Planungen konnten inzwischen konkretisiert werden. Vom 20. - 22. September 2019 wird eine Klimaschutzwerkstatt unter dem Titel „Kiel packt an!“ mit den Kooperationspartnern NDR, correctiv, Bürgerinitiative Klimanotstand, Fridays for Future, klik 2030 der CAU unter Mitarbeit des Masterplan-Gremiums und des Masterplan 100% Klimaschutz-Teams des Umweltschutzamtes veranstaltet. Geplant ist am Freitagabend ein Public Viewing der NDR-Reportage zur Klimakrise im Norden Deutschlands. Am Samstag sind Workshops mit Experten aus dem Bundesgebiet sowie insbesondere auch aus Kiel geplant. Zum Abschluss der Werkstatt findet am Sonntag ein KlimaCamp im Erlebnisraum Kiellinie statt. Zielgruppe der dreitägigen Veranstaltung sind alle Kieler*innen, Experten, die Wirtschaft, die Wissenschaft, Verbände und Initiativen. Ziel des Klimawochenendes ist es, konkrete Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz festzulegen, die von einer breiten Öffentlichkeit getragen und gemeinsam umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf Klimaschutzwerkstätten in den Stadtteilen zu initiieren. Für die Durchführung der stadtweiten Klimaschutzwerkstatt sind ca. 25.000 € im Haushalt 2019 eingeplant. Der Bedarf für die Initiierung späterer stadtteilbezogenen Werkstätten von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Durchführung der stadtteilbezogenen Werkstätten erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2020.

 

22.3.        Im Jahr 2020 soll ein Kongress zum kommunalen Klimaschutz in Kiel stattfinden. Der Bedarf für die externe Konzeption und Durchführung von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

Die Verwaltung wird verpflichtet, bis zur nächsten Sitzung des Rates am 21.11.2019 in einer Beschlussvorlage nachfolgendes dezidiert darzustellen:

Vor Einrichtung jeder einzelnen im Antrag benannten Planstelle ist der sachlich unabweisbare Bedarf jeweils nachzuweisen, wenn konkret feststeht, welche Aufgaben genau durch diese Stelle zu erledigen sein werden. Dabei ist vorab durch die Verwaltung zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang die jeweilige Aufgabe durch Aufgabenkritik, Umsetzung oder Aufgabenumschichtung aus dem bisherigen Personalbestand abgedeckt werden kann. Wenn auch nach Prüfung noch neue Stellen für erforderlich erachtet werden, ist für jede einzelne Stelle das Prüfergebnis darzulegen.

Sämtliche beschriebenen Maßnahmen und Projekte müssen auf ihre Kosten und ihre Rentierlichkeit hin geprüft werden.

Die jeweilige Umweltbilanz der Maßnahmen und Projekte ist konkret darzulegen.

Die geplanten Schritte zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Projekte werden konkret dargelegt.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Das Seitens der Verwaltung vorgelegte Papier ist zu ungenau und vielfach schwammig formuliert. Es stellt lediglich eine unkonkrete Vorankündigung dar und ist untauglich, konkreten Nutzen zu erbringen.

Die Maßnahmen müssen mit bestehenden Beschlüssen harmonisiert werden und sollten nicht nur in der Kernverwaltung Anwendung finden.

Soweit in Ziffer 20.3 eine „Leistungsschau“ geplant wird, wäre zunächst erforderlich, festzustellen, wann denn präsentable Leistungen vorliegen könnten. Diese Selbstvermarktungsaktion ist verfrüht.

Die Maßnahmen in Ziffer 21 sind uneffektiv und selektiv, auch setzen sie ggf. sogar falsche Anreize.

Es bedarf der Konkretisierung durch eine weitere Beschlussvorlage, damit tatsächlich wichtige Klimaschutzmaßnahmen eingeleitet werden können.

Relativ konkret (im Vergleich zur Gesamtvorlage) sind bisher lediglich die angemeldeten Stellenbedarfe. Daher ist bereits jetzt im Rahmen eines verantwortungsvollen Umganges mit Personalkosten die Möglichkeit einer internen Aufgabenverteilung in der Verwaltung entsprechend zu prüfen.

Die Kosten und Umweltauswirkungen der Maßnahmen sind darzustellen. Alle Projekte sollen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein.

Konkrete Handlungsschritte sind darzulegen.