Bademöglichkeiten an der Kiellinie kurzfristig erweitern

17.09.2020

Der Bedarf an innerstädtischen Bademöglichkeiten in Kiel steigt zunehmend.

Die Ratsversammlung erkennt diesen Bedarf und spricht sich für die kurzfristige Ausweitung von Bademöglichkeiten an der Kiellinie aus. Konkret beauftragt die Ratsversammlung die Verwaltung:

- Die Öffnungszeiten des Badestegs insbesondere in den Abendzeiten am Camp 24/7 auszuweiten. Außerdem soll auch eine Vergrößerung der Schwimmfläche an diesem Steg geprüft werden.

- Die Legalisierung des Badens am Bellevue-Steg zu prüfen. Hierbei sind die Varianten zur vollständigen Nutzung sowie zur Teilnutzung (mit weiter anliegendem Fährverkehr) aufzuzeigen. Außerdem soll die Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Steg einbezogen werden.

Die Prüfung ist der Ratsversammlung im 4. Quartal 2020 unter Berücksichtigung der Kosten und möglicher ökologischer Folgen vorzulegen.

Ziel sollte es sein, für die Badesaison 2021 zusätzliche Bademöglichkeiten in Kiel zu schaffen.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Die sommerlichen Tage ziehen Kieler*innen und Tourist*innen ans Wasser. In diesem Jahr wurde der Badesteg am Camp 24/7 gut genutzt, sodass für einen Sprung ins Wasser sogar angestanden wurde. Doch auch außerhalb der Öffnungszeiten wurde ein Bedarf erkennbar, der sich weiter auf andere Stege verlagerte und somit nicht legal gebadet wurde. Daher sollen die Öffnungszeiten für den Badesteg bedarfsgerecht angepasst und die Ausweitung der Schwimmfläche geprüft werden.

Darüber hinaus ist durch die Petition „Bellevue als Aufenthaltsort und Badestelle öffnen“ deutlich geworden, dass sich viele Kieler*innen auch an dieser Stelle mit einem Sprung ins Wasser erfrischen wollen. Da dieser Steg derzeit im Gegensatz zu anderen Stegen an der Kiellinie ungenutzt ist und somit keine Behinderung anderer stattfindet, ist das Verständnis noch weniger vorhanden. Die Stadt Kiel hat die Kompetenz den Zweck des Stegs umzuwandeln und eine neue Badestelle zu ermöglichen. Hierzu sollen die Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zum einen soll geprüft werden, inwieweit der Steg vollständig zum Badesteg mit optimierter Aufenthaltsqualität umgewandelt werden kann. Zum anderen soll eine Teilnutzung geprüft werden, bei der der Steg weiterhin als Anleger funktionieren kann.