Die Ratsversammlung beschließt die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die bis zum 15.02.2022 einen Verfahrensvorschlag erarbeitet, nach welchem die durch die Andreas-Gayk-Medaille zu ehrenden Personen ausgewählt werden sollen.
Der in der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag wird anschließend der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verleihung der Andreas-Gayk-Medaille wird dann zukünftig auf Grundlage des von der Arbeitsgruppe erarbeiteten und vom Rat beschlossenen Verfahrens entschieden und durchgeführt.
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Begründung:
Ziel ist es, die Verleihung dieser bedeutenden Auszeichnung auf eine möglichst breite gemeinsame politische Basis zu stellen und den Entscheidungsprozess zu optimieren.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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