Die Verwaltung wird gebeten, bis Ende Februar 2022 Kriterien für geeignete Nisthilfen für Fledermäuse, Vögel und Insekten an städtischen Gebäuden aufzustellen.
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Begründung:
Auch in einem großstädtischen Umfeld kann Artenschutz betrieben werden. Dieser bedarf jedoch einer im Vergleich zum ländlichen Raum weitergehenden Vorbereitung.
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