Alternativantrag zur Drs. 0546/2021 Belange des Fußverkehrs ...

10.06.2021

Anhand des Fuß- und Kinderwegekonzeptes und der Notwendigkeiten für bewegungseingeschränkte Personen und Menschen mit Behinderung muss auf die Beseitigung vorhandener Stolperfallen und auf nutzungssichere Fußwege hingewirkt werden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, der Ratsversammlung bis zum November 2021 eine Geschäftliche Mitteilung zur Umsetzung des am 04.06.2020 im Bauausschuss gefassten Beschlusses „Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2020 ff.“ und des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes vorzulegen.

Im Vordergrund sollen dabei folgende Aspekte zur Verbesserung und Förderung der Belange des Fußverkehrs stehen:

-          Die Barrierefreiheit und Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger

-          Die Identifizierung von Unfallschwerpunkten mit Fußgängerinnen und Fußgängern mit Vorschlägen von entsprechenden (grundsätzlichen) Präventionsmaßnahmen

-          Die Verbesserung der Barrierefreiheit von Haltestellen des ÖPNV

-          Die Verbesserung des Blinden-Leitsystems

-          Die Vermeidung von Falschparken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich

-          Der Einsatz von entsprechenden Querungshilfen überall dort, wo er nötig ist (Zebrastreifen, Verkehrsinseln und Ampelanlagen mit Behinderten-Hörsignalen und ausreichenden Fußgänger-Zeitphasen)

-          Eine moderne Beleuchtung, die eine sichere Teilnahme auch am Fuß- und ggf. Radverkehr ermöglicht

-          Die Verbesserung des Winterdienstes auf Fußwegen

-          Die Herstellung ausreichend sicherer Kinder- und Schulwege

Darüber hinaus ist zu prüfen und darzustellen,

ob und wo eine schrittweise Erneuerung der Pläne beim Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept zweckmäßig ist,
ob ein ämterübergreifendes, ganzheitliches Konzept der Verwaltung zur Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs notwendig ist,
wie bereitgestellte investive Haushaltsmittel, inklusive Förderprogramme, zur Verbesserung des Fußverkehrs besser in die Umsetzung gebracht werden könnten.
Außerdem möge die Verwaltung gemeinsam mit der Landespolizei und dem kommunalen Ordnungsdienst Maßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls in die Umsetzung bringen, wie durch Prävention und Kontrolle die Sicherheit für Fußgänger verbessert werden kann.

Bei allen Maßnahmen ist auf ein Mitaneinander der Verkehrsteilnehmer zu achten. Verdrängungseffekte und einen Abbau von Parkplätzen soll es nicht geben.

Die Kosten für alle angestrebten und/oder notwendigen Maßnahmen sind darzustellen.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Laut Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) mit Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1197/2007) wurde die Verwaltung beauftragt, den Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel weiter zu entwickeln, das vorhandene Angebot zu verbessern, die Sicherheit für Fußgehende zu erhöhen und Mobilität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Darauf aufbauend sind Anforderungen aus dem Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0160/2017) und dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) vorgegeben. Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept ähnlich den Hierarchien im Straßennetz und den Velorouten im Radverkehr für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln

Die Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit sind ständig und bei allen Maßnahmen zu beachten. Für das Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein Ausgleich zu suchen und mit Fingerspitzengefühl sind die Belange und Interessen der verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer miteinander abzuwägen, auch die des ruhenden Verkehrs.

Insbesondere könnten Verbesserungen bei der Barrierefreiheit von Haltestellen des ÖPNV und beim Blinden-Leitsystem geprüft und darzustellen sein. Denn für blinde und schwer sehbehinderte Menschen müssen die vorgeschriebenen Leitstreifen vorhanden sein. Poller zur Vermeidung von Falschparken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich könnten gefährliche Hindernisse für diese Menschen sein und sollten, so denn es möglich ist, ggf. entfernt werden. Es könnten Vorschläge gemacht werden, wie es verhindert werden könnte, dass Absenkungen an Bürgersteigen von Kraftfahrzeugen dennoch nicht mehr zugeparkt werden, damit mobilitätsbeeinträchtigte Menschen die Straßen überqueren und die Straßenseiten bei Bedarf wechseln können.

Eine moderne Straßenbeleuchtung sollte besonders den schwächsten Verkehrsteilnehmern dienen und daher ein besonderes Augenmerk auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben. Neben einer möglichen Neugestaltung muss aber auch eine entsprechende Pflege gewährleistet werden.

Für Fußgänger sind Querungshilfen eine wesentliche Hilfe zum Überqueren von viel befahrenen und/oder breiten Straßen. Zebrastreifen (mit vorherigen Geschwindigkeitsbeschränkungen), Verkehrsinseln und Ampelanlagen (mit Behinderten-Hörsignalen) sollen so geschaltet sein, dass ein Überqueren für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefahrlos möglich ist.

Verbesserung beim Winterdienst auf Fußwegen sind zu prüfen. Gegebenenfalls sollte der kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der Räumpflicht verstärkt überwachen.

Ein ämterübergreifendes, ganzheitliches Konzept der Verwaltung zur Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs, das vernetzt denkt und die Aufgabenbereiche verschiedener Ämter miteinander übereinbringt, könnte geprüft werden. In diesem Konzept könnte die Verwaltung darstellen, wie die Interessen und Belange des Fußverkehrs ganzheitlich bei allen Verwaltungsmaßnahmen ausreichend berücksichtigt werden könnten. Ohne dass zusätzliche Stellen geschaffen werden müssten.

Veränderungen bei der Investitionsquote in den Fußverkehr sind zu prüfen und gegebenenfalls ihre Anpassung darzustellen. Hierfür könnte die Verwaltung der Selbstverwaltung Vorschläge unterbreiten. Förderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes (z.B. zum Ausbau der Barrierefreiheit) sollen verstärkt berücksichtigt werden.

Besonders wichtig für Fußgängerinnen und Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen ist Sicherheit in ihrem Verkehrsraum. Deshalb soll die Verwaltung gemeinsam mit der Landespolizei und dem kommunalen Ordnungsdienst Maßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls in die Umsetzung bringen. Hier erscheint insbesondere mehr Prävention und Kontrolle notwendig. Für die Kontrolle der Einhaltung entsprechender Maßnahmen könnte auch der Kommunale Ordnungsdienst eingesetzt werden.