Alternativantrag zur Drs. 0376/2021 Aufgabe der Kleingartenanlagen ...

20.05.2021

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. über die Herausnahme der Flächen der Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ aus dem Generalpachtvertrag zu führen.

Bei Vorliegen erfolgreicher Verhandlungsergebnisse erfolgt eine sofortige Rückgabe der Parzellen der o.g. Kleingartenvereine an die Stadt. Die Stadt bietet den Pächterinnen und Pächtern der Gärten Ersatzgärten an, dabei sind soziale Härten (z.B. weite Wege trotz eingeschränkter Mobilität) zu vermeiden. Eine Umwidmung der Parzellen in Freizeitgärten sowie eine Weiterverpachtung der Flächen direkt an Nutzerinnen und Nutzer durch die Stadt findet nicht statt.

Die gesamten Anlagen der v.g. Kleingartenvereine werden als naturnahe Ausgleichsflächen umgewandelt.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Die gutachterlich ermittelten Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in den Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ belegen ein vorhandenes Gefährdungspotenzial für die Nutzerinnen und Nutzer der Parzellen.

Um eine gesundheitliche Gefährdung von Pächterinnen und Pächtern städtischer Kleingartenflächen gesamtheitlich auszuschließen, ist die Aufgabe der Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ angezeigt.