Alternativantrag zu Drs. 0719/2019 ... Tariferhöhung im NAH.SH ...

20.02.2020

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, ob, und falls ja, in welchen Fällen es neben den Barfahrscheinpreisen möglich ist, die Tariferhöhungen der im NAH-SH vom 01.08.2019 nicht in den Tarif für den innerstädtischen Verkehr der KVG zu übernehmen.

Dabei ist das politische Zukunftsziel, den ÖPNV auch über den Fahrpreis zu attraktiveren, z.B. durch die Einführung eines 1 Euro Tarifs, zu berücksichtigen.

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Begründung:

Zum 01.08.2019 fand landesweit eine Preiserhöhung statt, die durchschnittlich über alle Fahrkartenarten und Preisstufen 1,97% beträgt.

Für Kiel sind dabei die Preise der Barfahrscheine stabil geblieben. Die Einzelkarte für Erwachsene und Kinder, die 4-er Karte, die Gruppenkarte und Tageskarte für die Zone 4000 in den Preisstufen 1, 2, 3 und 4 haben keine Erhöhung erfahren. Preiserhöhungen sind bei den Monatskarten (einzeln und auch im Abo) zu verzeichnen und liegen dabei zwischen 0,16% und 1,95%. Im Durchschnitt entspricht dies ca. 1%.

Darüber hinaus ist es aus haushalterischen Gründen nicht möglich, unterjährig einen Tarifausgleich zu schaffen, da für solche Fälle keine Mittel eingestellt wurden.

Die nachfolgende Übersicht gibt mittels der geschätzten Umsatzzahlen aus 2018 einen ersten Überblick über die Höhe der auszugleichenden Mittel.

Es ist nicht möglich, die geschätzten Umsatzzahlen der Fahrten, die auf den Bussen der KVG stattgefunden haben, zu isolieren, da ein Einzelfahrschein der Zone 4000 auch auf der Autokraft, VKP, SFK oder bei der DB Regio einzeln oder in Kombination gelöst worden sein könnte.

Positiv ist hervorzuheben, dass es schon seit drei Jahren keine Tariferhöhungen bei den Barfahrscheinen für Kiel und Umgebung gibt.

Anzumerken ist weiterhin, dass sich die Eigenbetriebe Kiel bei den Preisverhandlungen, die jährlich am 01.08. stattfinden, dafür stark gemacht haben, dass keine Erhöhungen erfolgen sollen.