Die Ratsversammlung unterstützt das von der Verwaltung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgesprochene Vorgehen zur Feststellung von Änderungswünschen im Bereich der Barrierefreiheit: einen Rundgang durch das fertige Schwimmbad mit blinden, gehörlosen sowie mobilitätseingeschränkten Vertreter*innen des Beirats. Hierbei kann die vom Beirat für Menschen mit Behinderung erstellte Liste als Richtlinie dienen. Die Änderungswünsche aus dem Rundgang sollen schnell umgesetzt werden.
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Begründung:
Auch für Menschen mit Behinderung muss das neue Hörnbad barrierefrei nutzbar sein. Hierzu wurden bereits viele Maßnahmen ergriffen. So gibt es z.B. einen auf Initiative des Beirats installierten Hubboden, barrierefreie Umkleidekabinen, einen Lifter, um ins Wasser zu gelangen, und eine hydraulische Liege. Allerdings gibt es weitere Maßnahmen, die für mehr Selbstständigkeit durch Barrierefreiheit im Schwimmbad führen würden.
In der Sitzung vom 08.03.2019 hat der Beirat für Menschen mit Behinderung den Austausch über diese Änderungswünsche im Bereich Barrierefreiheit des Hörnbads mit der Verwaltung gesucht. Der Sozialdezernent Gerwin Stöcken hat dem Beirat das im Antrag beschriebene Vorgehen vorgeschlagen. Diesem wurde zugestimmt. Bevor andere Maßnahmen ergriffen werden, soll der mit der Verwaltung abgestimmte Rundgang durch das fertige Schwimmbad stattfinden.
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