Alternativantrag zu Drs. 0226/2019 ... Kiel zeigt Gesicht ...

21.03.2019

Die Ratsversammlung unterstützt den Ministerpräsidenten und die Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein in ihrem Bestreben, eine rechtliche Grundlage für ein Verbot einer Gesichtsverschleierung an den Kieler Universitäten und Schulen zu schaffen.

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Begründung:

Die schulische und universitäre Lehre fußt auf Erkenntnissen der Wissenschaft. Die erste und unabdingbarste Voraussetzung für die Vermittlung und ebenso auch die Annahme wissenschaftlicher Lehre ist innere sowie äußere Offenheit. Eine Vollverschleierung der Frau widerspricht diesem Wissenschaftsstandard. Ebenso widerspricht es der gleichberechtigten Betrachtung von Mann und Frau, die in unserem Land schulische Bildung sowie universitäre Forschung und Lehre gleichwertig genießen und betreiben.