Die Ratsversammlung beschließt für Verwaltungssprache und Schriftverkehr die Einhaltung amtlicher Rechtschreibung wie im Rahmen gesetzlicher Regelungen (Verwaltungsverfahrensgesetz § 23) vorgeschrieben.
Die Ratsversammlung beschließt, dass die Stadt Kiel bei personenstandsrechtlichen Geschlechtereinträgen gemäß dem Urteil des BVG vom 10.10.2017 der jeweils antragsstellenden Person folgende Wahlmöglichkeit überlässt:
a) Verzicht auf personenstandsrechtliche Geschlechtseintragung
b) Personenstandsrechtlicher Eintrag beliebiger Identitätsmerkmale
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Urteil vom 10.1.02017 genau jene unter a) und b) dargestellten Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf den Sexus bei personenstandsrechtlichen Einträgen.
Mit dem Genus, dem grammatischen Geschlecht, hat sich das BVG gar nicht befasst. Insofern ist aus keinerlei Urteil eine geänderte Verwaltungssprachregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz abzuleiten, die momentan in Deutschland geltenden Rechtschreibregeln sind soweit einzuhalten.
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