Änderungsantrag zur Drucksache 0845/2021 (EZK)

28.10.2021

Fahrräder und Fahrradzubehör werden nicht als „zentrenrelevante Sortimente“, sondern als „nicht zentrenrelevante Sortimente“ eingestuft.

Die Drucksache 0845/2021 wird in ihrer Anlage 1, Teil 6 von 6, Kapitel 11.2 , Tabelle 44 der Sortimentsliste für die Stadt Kiel (Kurzfassung), Seite 275 dementsprechend geändert.

Link zum Ratsinformationssystem

 

Begründung:

Mit dieser Zuordnung verhindert man Fahrradfachmärkte an Randgebieten von Kiel. Ein Fahrrad kauft man nicht spontan, wenn man durch die Innenstadt bummelt. Viele Menschen kaufen sich ein Fahrrad, wenn ihr altes Rad kaputt ist, oder wenn man ein neues Rad haben möchte. Man fährt dann gezielt zu einem Fahrradhändler. So wie andere Sportgeräte sollte es, falls es noch nicht montiert wurde, einfach in ein Auto gelegt werden können. Das setzt voraus, dass ein Parkplatz vor der Tür vorhanden ist, damit man es nicht weit tragen muss.

In der Innenstadt ist das so nicht möglich. Der Gutachter, Jens Nußbaum, empfiehlt die Zuordnung so.