Die Ratsversammlung unterstreicht die hohe strategische und inhaltliche Bedeutung der internationalen Aktivitäten der Landeshauptstadt Kiel in einer sich weiter globalisierenden und zusammenwachsenden Welt, die von vielen wirtschaftlichen Chancen, aber auch den globalen Herausforderungen des Klimawandels, Fluchtbewegungen, kriegerischen Konflikten, Artensterben und drohendem Zurückdrängen von Demokratie und Freiheit geprägt ist.
Die Landeshauptstadt Kiel lebt den Grundsatz der Internationalität seit dem Zweiten Weltkrieg in einer ganzen Reihe von internationalen Partnerschaften. Diese Ausrichtung auf internationale Beziehungen will die Landeshauptstadt Kiel beibehalten und mit dem Ziel des inhaltlichen Austauschs und der Zusammenarbeit an konkreten Projekten weiter ausbauen.
Verantwortlich für die internationale Ausrichtung der Stadt ist durch ihre Beschlüsse für Partnerschaften die kommunale Selbstverwaltung als gewählte Vertretung der Landeshauptstadt Kiel. Dabei soll die internationale Arbeit inhaltlich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und des städtischen Handelns erfassen, weshalb auch alle zivilgesellschaftlichen Akteure und Institutionen eingeladen sind, sich aktiv an internationalen Aktivitäten der Landeshauptstadt zu beteiligen. Die Selbstverwaltung stellt dafür im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung bereit.
Neben den auf Vereinbarungen beruhenden Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften haben auch projektorientierte, zeitlich begrenzte und nicht vertraglich fixierte internationale Kooperationen eine große Bedeutung für Kiel als internationale Stadt. Hierzu leisten die zahlreichen internationalen Kontakte und Kooperationen von Institutionen der Zivilgesellschaft, aber auch der Wirtschaft, der Unternehmen, der Hochschulen, der Vereine und der Verbände einen wichtigen Beitrag. Entsprechend soll dies auch in den Aktivitäten der Verwaltung und bei Förderung internationaler Aktivitäten Berücksichtigung finden und ist die Verwaltung zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten angehalten.
Die internationalen Aktivitäten der Landeshauptstadt Kiel sollen vorrangig am Ziel zuvor genannten inhaltlichen Austausches und inhaltlicher Kooperation ausgerichtet sein, weshalb soweit möglich auf rein repräsentative Aktivitäten verzichtet werden soll. Soweit aber rein repräsentative Aufgaben erforderlich sind, werden diese von der Ratsversammlung (Stadtpräsidium in Begleitung von Fraktionsvertreter*innen) oder der/dem Oberbürgermeister*in bzw. der Vertretung wahrgenommen, bei Erforderlichkeit in Begleitung von Fraktionsvertreter*innen.
Bei in diesem Zusammenhang erforderlichen Besuchen sind für nicht erforderliche Reisepersonen vertretbare Eigenanteile für die Reisekosten vorzusehen. Bei Nord-Süd-Partnerschaften werden jedoch keine Reisekosten für die Repräsentationsaufgaben der LH Kiel in Moshi Rural werden keine Reisekosten übernommen. Ausnahmen aufgrund persönlicher finanzieller Verhältnisse sind möglich. Mitarbeitende der Verwaltung nehmen an Delegationsreisen ausschließlich dann teil, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben mit inhaltlichen Kooperationsprojekten mit den Partnerstädten /-regionen befasst sind.
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund gebeten, aufbauend auf dem Konzept „Kiel International“ (Drs. 0112/2019) die internationale Arbeit der Landeshauptstadt Kiel weiter neu auszurichten und der Ratsversammlung jährlich mittelfristige Planungen für die zivilgesellschaftlichen Kooperationen und die inhaltliche Zusammenarbeit für Städtepartnerschaften/-freundschaften und andere Kontakte vorzulegen.
Im Rahmen der Berichterstattung sollen die Rolle und Aufgaben der beiden städtischen Töchter Kiel-Marketing und Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) dabei in Abstimmung mit diesen dargestellt werden.
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Begründung:
1. Die Teilnahme von Fraktionsvertreterinnen und -vertretern sollte bei Erforderlichkeit nicht nur zur Begleitung des Präsidiums, sondern auch des Oberbürgermeisters möglich sein.
2. Die Regelungen zur Kostenbeteiligung sind sprachlich zu verbessern:
a. In der bisherigen Fassung tritt eine Kostenbeteiligung nur für erforderliche Besuche ein. Teilnehmer an nicht erforderlichen Besuchen wären also bessergestellt.
b. In der bisherigen Fassung werden für Nord-Süd-Partnerschaften keine Reisekosten für Repräsentationsaufgaben übernommen. Keine Partnerstadt liegt exakt nördlich oder südlich von Kiel, am ehesten noch Aarhus. Es ist nicht nachvollziehbar, nur für Aarhus die Übernahme von Reisekosten für Repräsentationsaufgaben durch die LH Kiel zu verweigern. Nach der Antragsbegründung ist das aber auch gar nicht gemeint. Diese Begründung wird aber bekanntlich nicht mit beschlossen. Also muß der Antragstext ausreichend bestimmt sein. Das ist er nur bei ausdrücklicher Nennung des gemeinten Reisezieles. Sollten später andere Städte/Regionen hinzukommen ist der Beschluß entsprechend anzupassen.
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