Änderungsantrag zu Drs. 0003/2020 ... Parkplätze für Pflegedienste ...

16.01.2020

Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um im öffentlichen Verkehrsraum, z.B. für Pflegedienste, Hebammen, Ärzte bei Hausbesuchen und „Essen auf Rädern“, Sonderparkplätze vorzuhalten.

In die Prüfung sind aufzunehmen:

Die Möglichkeiten der intelligenten Parkraumbewirtschaftung (Besondere Tickets, Vignetten, etc.),

die konzeptionelle Eingliederung von Sonderparkplätzen für soziale Dienste bei der Umgestaltung des Verkehrsraumes (Gestaltung von Verkehrswegen und Parkflächen im Rahmen der Verkehrswende),
die Einbeziehung in die Prüfung der möglichen Maßnahmen, um die öffentlichen Plätze den Bürgern zurückzugeben (Spezielle Tickets für Parkhäuser, Tiefgaragen, städtische Parkplätze, etc.),
die Angebote innerhalb des ÖPNV (spezielle Tarife, „Park and Ride“, Mitnahmemöglichkeiten),
im privaten Bereich: Die Berücksichtigung von Parkplätzen aus dem Bestand und/oder bei Neubaumaßnahmen für soziale Dienste durch Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sowie bei Bau- und Umbau von Alters- und Pflegeeinrichtungen,
die Möglichkeiten der Wahrnehmung der Aufgaben der Pflegedienste durch Fahrräder und eine Unterstützung des Fahrradverkehrs zu diesem Zweck.

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Begründung:

Die Leistungen von sozialen Diensten gehören in der heutigen Zeit zur Infrastruktur einer Stadt. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung müssen diese Leistungen verfügbar sein. Pflegedienste z.B. tragen dazu bei, dass Menschen vielfach auch bei erheblichen körperlichen Problemen ein weiteres Wohnen in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht wird. Die Pflegedienste benötigen – wie die Hebammen oder Essen auf Rädern– Parkplätze in der Nähe ihrer Einsatzorte. Daher ist es erforderlich, hierfür Parkplätze vorzuhalten. Das ist besonders in den Stadtteilen wichtig.