„Abpollern“ von Flächen im öffentlichen Raum

13.07.2023

• Der Oberbürgermeister wird gebeten, den sofortigen Abbau der 21 Poller in der Blücherstraße, die Poller vor dem Alnatura Markt in der Waitzstraße sowie der vier Poller vor der Apotheke in der Holtenauer Straße/ Ecke Beseler Allee zu veranlassen.

• Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Ortsbeiräte bei zukünftigen Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere bei Neuordnung der Verkehrsflächen, auch wenn die Beteiligung nicht unter § 2 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel fallen, zu beteiligen.

• Ergibt sich die Notwendigkeit Poller, aus Gefahrengründen in Bereichen einer Unfallhäufungsstelle oder in Bereichen, die als Gefahrenstelle im Straßenverkehr erkannt wurden, aufzustellen, so sollen die örtlichen Ortsbeiräte rechtzeitig vor Aufstellung unter Nennung der Gründe informiert und bei den Planungen beteiligt werden.

• Abschließend wird die Verwaltung gebeten, in einer geschäftlichen Mitteilung bis zum Bauausschuss am 07.09.2023 aufzuzeigen, wo bisher aus welchen Gründen Poller in Kiel aufgestellt wurden und in welchen Straßenabschnitten aus welchen Gründen die Aufstellung weiterer Poller zukünftig vorgesehen sind.

Sachverhalt/Begründung:
Das Tiefbauamt hat die Aufstellung von Pollern sowohl hinter dem Alnatura Markt/ Waitzstra-ße, in der Beseler Allee/ Ecke Holtenauer Straße und in der Blücherstraße angeordnet, ohne vorher den zuständigen Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook zu beteiligen. Alle drei Standorte stellen keine nachgewiesene, in der Verkehrsunfallstatistik erfasste Gefahren-stellen dar. Auch wurden die ansässigen Gewerbetreibenden, die Anwohnerinnen und Anwohner über diese Veränderungen der Flächen im öffentlichen Raum nicht informiert. Durch diese Maßnahmen sind Parkflächen eingeschränkt oder weggefallen, die vorher der Öffentlichkeit zur Verfügung standen und nicht nur den Parkdruck im Wohngebiet um den Blücher-platz abfederten, sondern auch wichtig für Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Lieferdienste und den Handel waren.

Die betroffenen Anlieger wurden vom „Abpollern“ durch die Verwaltung überrascht. Ein trans-parentes Handeln der Verwaltung war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Um zukünftig die erfor-derliche Akzeptanz bei notwendigen Umgestaltungsmaßnahmen in der Bevölkerung zu ge-währleisten ist die Beteiligung der Ortsbeiräte zwingend, auch wenn diese nicht unter die wichtigen Angelegenheiten gemäß § 2 der Geschäftsordnung für Ortbeiräte der Landes-hauptstadt Kiel fallen.

Beschluss: abgelehnt