Städtebau: Neue Richtlinien sollen Förderungen erleichtern

13.05.2025

Zur „Panikmache“ und Desinformation von Oberbürgermeister Dr. Kämpfer und der SPD-Ratsfraktion Kiel bezüglich der Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinien seitens des Landes Schleswig-Holstein (SH), erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Jan Wohlfarth:

Das Land SH will mit den neuen Städtebauförderungsrichtlinien im Grunde die Forderungen der Städte und Gemeinden nach Fördererleichterungen und Entbürokratisierung umsetzen. Städte und Gemeinden würden zukünftig insgesamt dadurch nicht schlechter gestellt, die zur Verfügung gestellten Gelder würden insgesamt nicht gekürzt werden.

Da sich die überwiegende Mehrheit der geförderten Erschließungsanlagen in Fördergebieten von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im sog. „umfassenden Verfahren“ mit einer 100%-Förderung befindet, würde sich für diese Gesamtmaßnahmen die Förderquote nicht verändern. Für Kiel gilt: Es ist offen, ob die geplante Neuregelung überhaupt erhebliche negative finanzielle Auswirkungen für die LH Kiel hat.

Da die Sanierung des MFG-5-Geländes im sog. „umfassenden Verfahren“ geschieht, würde sich hier die Förderquote für Erschließungsanlagen ohnehin nicht verändern und aus diesem Grund keine enormen Mehrkosten auf die Stadt zukommen, so Ratsherr Jan Wohlfarth.

Zusätzlich möchte das Land SH künftig im „vereinfachten Verfahren“ auch die Herstellung neuer Erschließungsanlagen mit einer Förderquote von einheitlich 50 %. fördern. Davon können insbesondere auch Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität profitieren.

Die jährliche Höhe der Fördermittel ergibt sich aus der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern. Die Städtebauförderungsrichtlinien SH haben hierauf keinen Einfluss. Angaben von Obergrenzen und Pauschalierungen sollen aber künftig mehr Planungssicherheit sowohl beim Fördergeber (Land SH) als auch beim Fördernehmer (z.B. Stadt Kiel) bieten und für ziel- und zeitgenauere Projektplanungen und Projektstarts sorgen.

Abschließend ist anzumerken, dass die Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinien bis zum 30.05.2025 ein ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren der Kommunen vorsieht, so Ratsherr Jan Wohlfarth.