Kooperation verfehlt erneut Quote für sozialen Wohnungsbau

04.02.2022

Im Kieler Süden nur 17,5% geförderte Wohneinheiten

Mit Drucksache 0991/2017* hat die Ratsversammlung beschlossen, dass bei neuen Vorhaben 30% der Wohnfläche sozialer Wohnungsbau sein sollen. Nicht 30% der Wohnungen.

Gestern hat die Kooperation einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Kieler Süden zugestimmt. Grundlage ist die Rahmenplanung (Drucksache 1222/2021). Hier sind bei insgesamt 1.630 Wohneinheiten, davon ca. 890 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Nur 280 der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern werden als geförderte, „preisgedämpfte“ Wohneinheiten geplant. Ob mit (gefördertem), preisgedämpftem Wohnen überhaupt sozialer Wohnungsbau gemeint ist, bleibt offen.

Oberbürgermeister und Kooperation rechnen uns jedoch wieder einmal nur die Anzahl der Sozialwohnungen vor. Ich gehe davon aus, dass sozial geförderte Wohnungen im Schnitt kleiner sind als höherpreisige Wohnungen oder gar Einfamilienhäuser. Daher ist davon auszugehen, dass die 30%-Quote für die Fläche für sozialen Wohnungsbau nicht erfüllt wird. Das war an der Hörn auch schon so. Im Grundsatzbeschlüssen wurde aber beschlossen, dass überall, wo neues Baurecht geschaffen wird, 30% der Wohnfläche Sozialwohnungen sein sollen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird jetzt erstmalig neues, verbindliches Planungsrecht geschaffen. Jetzt müssten also auch 30% Fläche für den sozialen Wohnungsbau geplant werden. Das geschieht nicht. Im Planungsziel zur Aufstellung der B-Plans ist von sozialem Wohnungsbau übrigens gar keine Rede.

Die Kooperation muss sich als wieder einmal fragen lassen, warum Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Würde sie es wollen, müsste sie der Verwaltung den Auftrag geben in dem neuen Verfahren, dass nun anläuft, 30% der Wohnfläche als sozialen Wohnungsbau zu planen.

* Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für zusätzlichen Geschosswohnungsbau ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass 30% der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) zu erstellen sind.

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