Wenn der Bürger zur Bedrohung wird

22.01.2020

Der Deutsche Städtetag fordert erweiterte Befugnisse für Ermittler bei Gewaltakten und Drohungen gegen Kommunalpolitiker. Diese Befugnisse sind auch bei Gewalt und Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen einzufordern, ergänzt der personalpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Rainer Kreutz, diese Forderung.

Was jetzt politisch diskutiert wird, ist bereits seit vielen Jahren gelebter Alltag, vor allem in den städtischen Ämtern mit Publikumsverkehr. In den besonders betroffenen Bereichen wie Ordnungsamt, Sozialamt oder den Beratungsstellen des Jobcenters hat die Verwaltung bereits seit langem auf aggressives Publikum mit einem Mix von präventiven Maßnahmen reagiert.

Dass nun eine Dienstvereinbarung zwischen Verwaltungsspitze und Gesamtpersonalrat getroffen wird, begrüßt die CDU-Ratsfraktion ausdrücklich. Der Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Der umfasst sowohl den körperlichen als auch den psychischen Schutz vor Gewalt.
Dazu gehört auch, dass zumindest darüber nachgedacht wird, ob nach Ende der Sprechzeiten eine wirksame Zugangskontrolle für alle öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr eingeführt werden kann. Wie ein wirksamer Schutz über die bereits vorhandenen Maßnahmen hinaus aussehen kann, ist eine spannende Frage, die in der Dienstvereinbarung beantwortet werden soll.

Die CDU-Ratsfraktion unterstützt, soweit als sinnvoll möglich erkannt, alle notwenigen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung. Unser Appell geht auch an die Landesregierung, soweit noch nicht vorhanden, den Aufforderungen des Städtetages auch im Sinne kommunaler Behördenmitarbeiter, zu folgen.