Hörnbebauung 2.0

26.01.2017

Baulicher Entwicklungsdruck erfordert Handlungsbedarf

Es war nur eine Frage der Zeit, wann städtische und regionale Investoren das Hörngelände als lohnenswertes Investmentareal unter die Lupe nehmen. In der flächenarmen Landeshauptstadt Kiel werden bebaubare Freiflächen in Zentrumsnähe zunehmend rar und da überrascht es den bau- und verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Wolfgang Homeyer, nicht, dass auch die bislang eher ein Schattendasein führenden Grundstücke der Kieler Hörn in den Fokus rücken.
 
Die Ansiedlung der Investitionsbank (IB) ist ein Glücksfall für die weitere städtebauliche Entwicklung der Hörn. Durch die gewerbliche Nutzung wird der Weg frei für zusätzlichen Wohnungsbau an dieser Stelle. Die sich abzeichnende Nutzungsmischung ist wichtige Grundvoraussetzung für ein pulsierendes Stadtquartier.
 
Sorge bereitet Homeyer jedoch das für den Hörnbereich geltende Planungsrecht. Im gültigen Bebauungsplan Nr. 841 sind nur wenige architektonisch und städtebaulich bindende Festsetzungen für die geplanten Bauvorhaben einzuhalten. Die aus dem gutachterlichen Wettbewerb Anfang der 90er Jahre resultierenden Rahmenbedingungen müssen überprüft und bedarfsgerecht fortgeschrieben werden. 
 
Die CDU-Ratsfraktion fordert die Verwaltung auf, umgehend die Erstellung eines zeitgerechten, städtebaulichen Leitbildes für das Hörnquartier in Angriff zu nehmen. Dabei müssen die bereits vorhandene Bebauung als auch die geplanten Neubauvorhaben als Bestandteile gestalterisch-zukunftsorientierter Rahmenbedingungen eingebunden werden, um ein weitgehend ausgewogenes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die Aussage des Bürgermeisters, im Rahmen eines Bieterverfahrens für die IB-Neubauten einen städtebaulichen Entwurf zu fordern ist keine Lösung, so Homeyer. Für die gesamte Hörn muss unter Einbindung der Öffentlichkeit dringend ein Quartiersleitbild herausragender Qualität entwickelt werden. Das hat die Kieler Hörn verdient!