Bemessung erforderlicher Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen

23.03.2015

Bemessung erforderlicher Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrrä-der ohne Rechtsgrundlage

Nach dem Auslaufen des Stellplatzerlasses Schleswig-Holstein (StErl) von 1995 ist die Bemessung erforderlicher Stellplätze bei Bauvorhaben völlig unklar. Die Bauaufsicht der Stadt Kiel orientiert sich zwar noch am nicht mehr gültigen Erlass, eine entsprechende rechtliche Grundlage für den in Baugenehmigungsverfahren zwingenden Nachweis einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder besteht jedoch nicht mehr.

Die CDU-Ratsfraktion sieht dringenden Handlungsbedarf der Verwaltung für die Erarbeitung und Erörterung einer regulierenden Stellplatzrichtlinie für die Landeshauptstadt Kiel. Daher stellt deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher, Ratsherr Wolfgang Homeyer, in der Sitzung des Bauausschusses am Montag, 23. März 2015, einen Antrag, der die Verwaltung auffordert darzustellen, wie bei zukünftigen Bauprojekten der Nachweis einer angemessenen Zahl von Stellplätzen geregelt werden soll.

Für das anstehende Bauvorhaben im Krummbogen 82 fordert der Ratsherr den Nachweis von mindestens einem Stellplatz je Wohneinheit und beantragt, den von der Stadt Kiel geplanten Verkauf des Grundstücks an private Investoren davon abhängig zu machen.

Für die Akzeptanz von Baumaßnahmen, insbesondere denen der Innenverdichtung, ist aus Sicht Homeyers die Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung ausreichender Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder von entscheidender Bedeutung. Eine flexible Handhabung des Nachweises durch die Verwaltung würde unweigerlich zu Diskussionen der Bewohner und Bewohnerinnen vor Ort führen und eine kritische Beurteilung städtischer Baugenehmigungen nach sich ziehen.
Die Verwaltung ist daher gefordert, kurzfristig einen Entwurf für eine regulierende Kieler Stellplatzrichtlinie vorzulegen.