Stadt Kiel behindert Arbeitsaufnahme

26.03.2021

Stadt Kiel behindert Arbeitsaufnahme durch nicht stattfindende Infektionsschutzbelehrungen

Wer derzeit eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz (vormals "Gesundheitszeugnis") braucht, um im Lebensmittelgewerbe oder in der Gastronomie zu arbeiten, findet dazu folgenden Hinweis auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel "Die Belehrungen finden zurzeit auf Grund der aktuellen Gesetzeslage nicht statt. Auch Anmeldungen können Sie aktuell nicht durchführen. Bitte informieren sie sich an dieser Stelle regelmäßig über den aktuellen Stand. Sobald wir die Belehrungen wieder aufnehmen, veröffentlichen wir diese Information rechtzeitig."

Eine gewisse Ironie habe diese Sätze schon, denn gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Einhaltung von Hygienevorschriften unverzichtbar ist und genau dann streicht die Landeshauptstadt Kiel die Infektionsschutzbelehrung. Welche "Gesetzeslage" spricht dagegen?, fragen sich die stellv. Vorsitzende und digitalpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Ratsfrau Constance Prange, und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Ratsfrau Madina Assaeva.

Was seit November 2020 gar nicht mehr möglich ist, war leider auch vorher schon ein Problem: Konkrete Termine für die Unterweisung konnten auf Anfrage nie genannt werden, weil man seitens des Gesundheitsamtes abwartete, bis man 20 Antragsteller für eine Belehrung zusammen hatte. Und das konnte dauern, da sich viele Interessenten ohne konkrete Terminnennung nicht festlegen konnten. Viele wichen auf andere Kreise oder Städte aus. Dort finden diese Unterweisungen problemlos statt, beispielsweise bietet Hamburg mehrmals täglich, ohne vorherige Anmeldung, Schulungen an und Flensburg bietet diesen Dienst seit zwei Monaten online an.

Es kann nicht sein, dass Oberbürgermeister Dr. Kämpfer (SPD) auf der einen Seite erste Lockerungen vom Bund fordert und überlegt, die Stadt Kiel dafür als Modellkommune ins Spiel zu bringen, auf der anderen Seite teils aber nicht in der Lage ist, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ohne "Gesundheitszeugnis" ist eine Anstellung in vielen Bereichen, insbesondere im arg gebeutelten Gastronomiebereich, gar nicht möglich. Das ist geeignet, Perspektivlosigkeit zu schaffen und mit der dann womöglich folgenden Arbeitslosigkeit die Menschen verstärkt in eine finanzielle Notlage zu bringen.

Deshalb fordert die CDU-Ratsfraktion den Oberbürgermeister auf, umgehend mit verlässlicher Terminplanung die Durchführung der Infektionsschutzbelehrungen entweder in geeigneten Räumlichkeiten unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften oder online auch in der Landeshauptstadt Kiel zu ermöglichen, damit die Menschen schnellstmöglich die ihnen angebotene Anstellung aufnehmen können.

Für Nachfragen, wie man seinen Verpflichtungen in dieser Angelegenheit nachkommt, stehen der Landeshauptstadt Kiel sicherlich ihre Nachbarkreise und Städte zur Verfügung.