Planungen zur Kiellinie aufteilen

16.02.2021

In der Ratsversammlung am 18. Februar 2021 beantragt die CDU-Ratsfraktion, die Planungen zur Umgestaltung der Kiellinie in mehrere Teile aufzuteilen (Drucksache 0129/2021). Diese Teile sollen etwa das Berthold-Beitz-Ufer, die Reventlouwiese mit dem Landeshausufer und die Kiellinie Nord sein. Zumindest soll aber die Kiellinie-Nord abgeteilt werden. So könnte über die Frage der Zukunft des Autoverkehrs auf der Kiellinie separat entschieden werden. Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher und direkt gewählte Ratsherr für Düsternbrook, Florian Weigel:

Wir wollen, dass die Planungen zur Umgestaltung der Kiellinie aufgeteilt werden. Dadurch kann besser geplant werden und die Fragen zur Autofreiheit der nördlichen Kiellinie kann auf einer solideren Basis als heute entschieden werden. Über die verschiedenen Teile kann die Ratsversammlung dann separat entscheiden.

Durch dieses Verfahren können erste Teile schnell in die Umsetzung kommen. Es gibt eine große Einigkeit in Kiel, dass der Bereich Reventlouwiese und Berthold-Beitz-Ufer zügig angegangen werden soll. Wir als CDU-Ratsfraktion wollen, dass die Erneuerung hier schnell losgeht. Insbesondere die Maßnahmen zur Erneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer und zur Entfernung des Zauns, der dort seit fünf Jahren steht, sollen vordringlich bearbeitet und abgeschlossen werden. Andere Teile mit höherem Planungs- und größerem Diskussionsbedarf könnten hingegen nach reiflicher Prüfung in der Folge angegangen werden.

Über die Frage der Zukunft des Autoverkehrs auf der Kiellinie könnte dann separat entschieden werden. Auch die Ortsbeiräte könnten besser beteiligt werden. Denn bisher hat die Verwaltung keine ausreichende Planungsgrundlage für die Entscheidung zur Autofreiheit geschaffen. Es gibt noch keine genaue Prognose der verkehrlichen Veränderungen und der zusätzlichen Belastungen der Kielerinnen und Kieler zwischen Kiellinie und Holtenauer Straße durch eine mögliche Autofreiheit. Und es gibt noch keine Planungen, wie mit einer möglichen Verkehrsverlagerung umgegangen werden kann. Auf dieser Basis können wir keine vernünftige Entscheidung treffen.

Im Sinne der Transparenz und für ein offenes Verfahren, ist es also sinnvoll, die Planungen zu trennen und in einem offenen Verfahren separat zu entscheiden.

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