Kleine Anfrage: Lagerhaus Schwedendamm

21.11.2019

Hinsichtlich des Neubaus eines Lagerhauses am Schwedendamm, frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Auf welcher baurechtlichen Grundlage wurde das Self-Storage-Lagerhaus am Schwedendamm genehmigt?
  2. Wie wird die Entstehung des Objektes an dieser Stelle von der Verwaltung städtebaulich gewertet?
  3. Wurde geprüft, ob es baurechtliche Möglichkeiten gab, dieses Gebäude an dieser Stelle zu verhindern und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht und was wäre das Ergebnis gewesen?