Infektionsgeschehen in den Flüchtlingsunterkünften unter Kontrolle halten

04.03.2021

Mit großer Bestürzung hat die gesundheitspolitische und stellv. migrationspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Ratsfrau Madina Assaeva, Kenntnis vom Infektionsausbruch in der Flüchtlingsunterkunft im Schusterkrug genommen. Dabei muss dringend geklärt werden, wie weit der Fürsorgeauftrag der Landeshauptstadt Kiel geht.

Die Landeshauptstadt Kiel hat grundsätzlich eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern in den von ihr betreuten Flüchtlingsunterkünften.
Die Berichte, wonach das Infektionsgeschehen auf 'einen Arbeitgeber' zurückzuführen ist, der die Flüchtlinge in einem Transporter zum 'Arbeitsplatz' fährt, wirft die Frage auf, wie die Stadtverwaltung hier rechtlich regelnd eingreift und damit erkennbaren Schaden von den in ihrer "Obhut" befindlichen Menschen abwenden kann.
Weiterhin stellt sich die Frage: Hat die Stadt Kiel schon länger Kenntnis von dieser Praxis der Arbeitsaufnahme? Und falls ja, was haben die Verantwortlichen dagegen unternommen?
Es wäre doch zu erwarten gewesen, dass die Stadt Kiel Sorge dafür trägt, dass hier alle arbeitsrechtlichen Vorgaben und die gängigen Corona-Regeln eingehalten werden.
Für die CDU-Ratsfraktion steht fest, dass wir zu keinem Zeitpunkt rechtsfreie Zonen, eine Gefährdung von Menschen oder gar eine mögliche Ausbeutung von Schwächeren in unserer Gesellschaft dulden wollen. Solche Versäumnisse und zum Teil dubiose Zustände dürfen sich in Zukunft nicht wiederholen.
Die Landeshauptstadt Kiel muss auch weiterhin alles Notwendige und Mögliche dafür tun, dass das Infektionsgeschehen in Kiel unter Kontrolle bleibt und die erreichten niedrigen Inzidenzwerte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Es gilt, dass das Infektionsgeschehen einzudämmen ist und auch die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft geschützt werden.

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