Zum Thema Frei-Parken-Plakette: So nicht!

09.02.2017

Wir fordern die Verwaltung auf, die nach alter Beschlusslage erteilten Frei-Parken-Plaketten bis zu deren jeweiligen Ablaufdatum weiterhin als gültig anzuerkennen.

Den Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechenden Fahrzeugen wurden bis zum 31.12.2016 zeitlich auf drei Jahre befristete Plaketten überlassen. Die rechtliche Wertung der Verwaltung, bezüglich der Geltungsdauer bestehe im juristischen Sinne kein Vertrauensschutz, teilen wir nicht, erklärt der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Stefan Kruber.  

Abgesehen davon sind auch bei Änderung einer - Zitat - "politischen Entscheidung" Vertrauensschutz und Zuverlässigkeit zu beachten. Die Verwaltung muss sich insofern an den durch sie mit Plakettenerteilung geschaffenen Vertrauenstatbeständen festhalten lassen.

Im Übrigen verstößt das Verwaltungshandeln auch gegen die neue Beschlusslage, die die damals noch bestehende Kooperation aus SPD, Grünen SSW gegen unsere Stimmen geschaffen hat. Dieser Beschlußlage zufolge sollten neue Plaketten nach den neuen Vorgaben erst ab dem 01.01.2017 erteilt werden, Zitat: "Der OB wird gebeten die Rahmenbedingung beim CO2-Ausstoss für die Erlangung der Albig-Plakette von 120 gr CO2/km auf 100 gr CO2/km ab dem 1.1.2017 abzusenken." Ausdrücklich sollten gemäß der Begründung des Antrages neue Plaketten nach bisheriger Beschlußlage noch bis zum 31.12.2016 erteilt werden können, so dass logischerweise diese auch noch ihre volle Gültigkeitsdauer ab Erteilung haben müssen, Zitat aus der Begründung: "Die bisherigen Anspruchsberechtigten haben naturgemäß bis 31.12.2016 noch die Möglichkeit, eine Plakette nach den alten Bedingungen zu erlangen."

Wir fordern die Verwaltung auf, hier nicht nach Gutdünken zu handeln, sondern Vertrauenstatbestände und rechtliche Rahmen einzuhalten. Die Antragssteller, die die Änderung herbeigeführt haben, stehen ebenfalls in der Pflicht, hier für Klarheit und für Verlässlichkeit zu sorgen."