Verzögerungsgründe im Schulbau darlegen

20.05.2022

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es einen riesigen Bedarf an Schulneubauten und Schulumbauten aber auch an Sanierungsnotwendigkeiten von schulischen Gebäuden, erklärt die schulpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Ratsfrau Elisabeth Pier.

Leider kommt es sowohl bei den Neu- und Umbauten als auch bei Sanierungen immer wieder zu Verzögerungen, die nicht z.B. mit Lieferschwierigkeiten des Baumaterials begründet werden können, erläutert Ratsfrau Pier weiter.

Vielmehr stehen der zügigen Verwirklichung der Baumaßnahmen oft andere Gründe im Weg, wie z.B.  das Denkmalrecht, das Umweltrecht, die Baumschutzsatzung, der Fledermausschutz, der Schallschutzschutz, Vorgaben für Dachbegrünung oder Photovoltaik und noch vieles mehr. Lang ist die Liste der Dinge, die, um mit den Worten der zuständigen Dezernentin zu sprechen, „nicht verhandelbar sind“. Doch was ist mit der schulischen Ausbildung unserer Kinder in angemessener Lernumgebung? Ist die während monatelangen Alternativplanungen und unendlichen Diskussionen verhandelbar?

Mit ihrem Antrag „Verzögerungsgründe im Schulbau darlegen“ forderte Ratsfau Pier in der gestrigen Ratsversammlung eine übersichtliche Darstellung all dieser planerischen Gründe, rechtlichen Gründe, Gründe der Materialbeschaffung, Gründe des Denkmalschutzes, Gründe des Umwelt- und Naturschutzes, pädagogische Gründe etc. die bei bereits beschlossenen Schulbauten, Schulumbauten und Sanierungsverfahren in Kiel immer wieder zu diesen Verzögerungen führen. Denn eine derartige Übersicht gibt es bisher nicht. Sehr kleinteilig werden meist bautechnische Gründe und viele Einzelmaßnahmen seitens der Verwaltung in umfangreichen Geschäftlichen Mitteilungen dargestellt. Andere Verzögerungsgründe, wie z.B. die Zielkonflikte der unterschiedlichen Schutzziele, werden nur im Einzelfall benannt.

Leider konnte sich die Mehrheit der Ratsversammlung nicht dazu durchringen, sich mittels einer Aufstellung aller Zielkonflikte mehr Licht ins Dunkel der Schulbauverzögerungen zu bringen und lehnte den CDU-Antrag ab. Das ist insbesondere deshalb ärgerlich, weil es einmal mehr die Jüngsten und Jüngeren unserer Gesellschaft trifft, deren Anspruch auf angemessene Ausbildung in adäquater Umgebung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtsinteressen immer weiter verzögert wird oder ganz in den Hintergrund gerät.

Die CDU-Ratsfraktion mahnt daher eindringlich an: Wenn eine Schulbaumaßnahme von der Ratsversammlung beschlossen wurde, müssen alle Beteiligten ihre Ermessensspielräume zugunsten einer zügigen Verwirklichung eines angemessenen Lernumfelds unserer Schülerinnen und Schüler ausüben!