Steuerdeal von vorn bis hinten rechtswidrig

23.10.2013

Der Innenminister als Kommunalaufsicht hat die Rechtsauffassung der CDU-Ratsfraktion heute in allen Punkten bestätigt, erklärt der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Stefan Kruber.

Die Eilentscheidung war nicht nur formell mangels Beteiligung der Ratsversammlung rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil sie gegen die Abgabenordnung und das EU-Beihilferecht verstößt.

Allerdings sind jetzt die Konsequenzen aus den Feststellungen des Innenministers zu prüfen, z.B. wie ein rechtmäßiger Zustand herbeigeführt werden kann und ob Regressansprüche bestehen. Die Angelegenheit ist also noch lange nicht zu Ende.

Kiel hat Besseres verdient.