Wer es ernst meint mit der Erhaltung und Entwicklung eines für die Stadt Kiel über-aus wichtigen Stadtteils mit historisch prägender Anmutung kann sich der Erarbeitung rechtsverbindlicher Rahmenbedingungen nicht verschließen, argumentiert der baupolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Wolfgang Homeyer.
Er bezieht sich damit auf die zunehmend negativen Veränderungen des einzigartigen Erscheinungsbildes des historisch durchgrünten Stadtteils Düsternbrook.
Durch den Abriss von Stadtvillen, den Neubau von Apartmenthäusern mit zahlreichen Wohnungen, eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke, eine Versiegelung der Vorgärten durch Stellplatzflächen und das Wohnen verdrängende gewerbliche Nutzungen sieht Homeyer die laut den Ergebnissen der „Strukturanalyse Düsternbrook“ hohen städtebaulichen Qualitäten des Stadtteils mit seiner villenarteigen Bebauung und der wassernahen Lage bedroht. Als Folge ist eine Beeinträchtigung der wichtigen Naherholungsfunktion des Stadtteils für die Kieler Bürgerinnen und Bürger absehbar.
Deshalb bringt Ratsherr Homeyer in die heutige Sitzung des Bauausschusses einen entsprechenden Änderungsantrag zu TOP 7.5 „Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2016/2017“ ein.
Bereits laut Beschluss des Bauausschusses vom 07. Mai 2015 soll den umfangrei-chen Handlungsempfehlungen zum Einsatz städtebaulicher Planungsinstrumente – die unter erheblichen Haushaltsmitteln in der „Strukturanalyse Düsternbrook“ erarbeitet wurden – gefolgt werden. Zur aktiven Steuerung der Entwicklung des Stadtteils sollen kommunale Satzungen sukzessiv erarbeitet werden.
Homeyer weist darauf hin, dass die Bearbeitungskapazitäten des Stadtplanungsamtes auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte konzentriert werden müssen. Dazu gehören zweifelsohne Bebauungspläne als kommunale Satzungen zur aktiven Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Stadtteiles Düsternbrook.
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