Ordnungsrecht ist nicht käuflich!

20.05.2017

Die Kommunen sind in der Pflicht, den Kampf gegen Schwarzarbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind schwere Delikte gegen die Basis des Sozialstaates. Bestehende Arbeitsplätze werden durch sie gefährdet, die Reduzierung der Arbeitslosigkeit wird sabotiert und der faire Wettbewerb wird behindert. Arbeitnehmer, die schwarzarbeiten, stehen rechtlos dar und sind bei Unfällen nicht versichert. Der Sumpf muss trocken gelegt werden.
Mittels enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen wie z.B. dem Zoll, der Polizei etc. sichert die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster die ortsansässigen Betriebe vor betrügerischer Konkurrenz. Diese freiwillige Kooperation von Gebietskörperschaften arbeitet seit Jahren erfolgreich, ebenso wie andere vergleichbare Kooperationen in anderen Bundesländern.
Während die Stadt Kiel zuletzt keine Bußgelder verhängt hat, sind die Kreise viel weiter, erklären Stefan Kruber, Fraktionschef der CDU-Ratsfraktion und Ratsfrau Sigrid Schröter, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. Die Kosten der Verfolgung werden durch Bußgelder wieder hereingeholt.

Gerade jetzt, wo in Kiel ein Bauboom Fahrt aufnimmt, können institutionalisierte und gewerbsmäßige Formen der Schwarzarbeit seriös arbeitenden Unternehmen großen Schaden zufügen. Den Kopf in den Sand zu stecken birgt Gefahren für das Gemeinwohl, mahnen Kruber und Schröter.
Schwarzarbeit ist kein Bagatelldelikt. Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland neben der Bundeszollverwaltung eben auch die kommunalen Ordnungsbehörden verantwortlich, die insbesondere auch die Aufgabe haben, die Einhaltung der Handwerksordnung zu überwachen. Die Stadt Kiel nimmt diese Aufgabe bisher nicht in ausreichendem Maße wahr, wie aus den nicht verhängten Bußgeldern ersichtlich ist - und dass es in Kiel keine Schwarzarbeit gibt, dürfte als unwahrscheinlich anzusehen sein.
Wenn nunmehr die SPD-Ratsfraktion ankündigt, die erforderliche Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt von einer finanziellen Beteiligung der Innung abhängig zu machen, so verkennt sie, dass auch das Handwerk einen Anspruch hat, dass Gesetze durchgesetzt werden. Unter anderem dafür zahlen die Betriebe Steuern. Es ist unverständlich, wie die SPD Ratsfraktion zu der gewagten These kommt, die Rechtsdurchsetzung müsse erkauft werden. Ordnungsrecht und seine Durchsetzung sind nicht käuflich!