Neufassung Grünflächensatzung: Gut gemeint, aber nicht praxistauglich!

18.03.2022

Zur Neufassung der Grünflächensatzung erklärt Ratsherr Robert Vollborn, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion:

Die bisherige Fassung vom 09.04.1984 musste überarbeitet werden. Leider ist aber der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf nicht ausreichend und deshalb nicht praxistauglich. Insbesondere sind zu viele Regelungen unbestimmt.

- So ist es verboten, Feuerstellen zu errichten, nicht aber tatsächlich vorhandene Feuerstellen zu nutzen.
- Angeln und Jagen sind verboten, obwohl beides nach Fischerei- und Jagdrecht ohnehin nur nach Erlaubnis ausgeübt werden darf. Wenn aber die Satzung das trotzdem aufnimmt, dann hätte sie auch das Fischen mit Reuse oder Senke behandeln müssen.
- Rudern und Paddeln sind verboten, obwohl beides nach Wasserrecht ohnehin nur nach Erlaubnis ausgeübt werden darf. Wenn aber die Satzung das trotzdem aufnimmt, dann hätte sie auch das Segeln, Surfen oder E-Motorbootfahren behandeln müssen.
- „Drohnen und ähnliche Fluggeräte“ sind verboten. So sollen Personen- oder Sachschäden vermieden werden. Bei der Beratung im Innen- und Umweltausschuss blieb ungeklärt, ob die Formulierung auch schwere Frisbee-Scheiben oder Bumerangs erfasst, von denen ebenfalls Gefahren ausgehen können. Statt einer verbindlichen Aussage eröffnete die Verwaltung eine zweite Argumentationslinie, wonach Drohnen mit Kamera wegen möglicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten unerwünscht seien. Dann aber hätten Drohnen mit Kamera ausdrücklich genannt werden können. Zusätzlich hätten mit Kameras ausgestattete ferngesteuerte Autos und Boote aufgenommen werden müssen.
- „Baumklettern und ähnliche Aktivitäten“ sind verboten, obwohl die digitale Gesellschaft über jedes Kind froh sein sollte, das sich in der freien Umwelt bewegt und zum Klettern in der Lage ist. Im Ausschuss wurde erläutert, man wolle das Abbrechen von Ästen und Trieben verhindern; dann aber hätte das so formuliert werden können und müssen. Immerhin wurde ebenfalls im Ausschuss versichert, das Klettern ohne Schäden an Pflanzen würde wohl  geduldet, jedenfalls nicht geahndet. Klarheit und Rechtssicherheit schafft diese Erklärung aber nicht.

Der Entwurf ist gut gemeint, aber von „gut“ noch weit entfernt. Statt schließlich im Ausschuss anzukündigen, bei Problemen werde man den Text später nachbessern, hätte dieser Schritt vorgezogen werden sollen.

Mehr zum Thema